Räuber und Schläger muss vier Jahre ins Gefängnis

Saarbrücken · Weil er innerhalb weniger Tage drei schwere Straftaten verübt hat, muss ein 24-jähriger Saarbrücker ins Gefängnis. Die Richter des Landgerichts verurteilten ihn wegen Körperverletzung und Raub gestern zu vier Jahren und drei Monaten Haft.



Das Opfer des einschlägig vorbestraften Mannes war ein Bekannter. Als er sich von ihm belästigt fühlte, traktierte der Angeklagte den jungen Mann mit Faustschlägen und verpasste ihm eine blutige Nase. Damit nicht genug: Auch an zwei weiteren Tagen im Juni 2013 bedrohte und schlug der Angeklagte den Betroffenen. Bei diesen Gelegenheiten erpresste er sein Opfer auch. Beim ersten Mal waren es 300 Euro an einem Geldautomaten , beim zweiten Mal 400 Euro, die das Opfer sich von seinem Großvater leihen musste.

Bei den Taten waren Alkohol und Drogen mit im Spiel. Das Gericht bot dem Angeklagten deshalb an, einen Teil der Strafe zur Entwöhnung zu nutzen. Doch das lehnte der Mann ab. Begründung: Während seiner letzten knapp vier Jahre im Gefängnis habe er nichts getrunken - aber das habe auf Dauer und in Freiheit nichts genutzt. Und nun zwei Jahre in der Forensischen Psychiatrie und dann draußen doch wieder weitersaufen - das wolle er nicht.

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