Psychologische Hilfe für jugendliche Häftlinge

Kleinblittersdorf · Was in anderen Bundesländern schon Standard ist, wird nun auch im Saarland angeboten: Künftig können junge Strafgefangene mit psychischen Problemen in der Jugendpsychiatrie der SHG behandelt werden.

Junge Strafgefangene, die sich in einer akuten psychischen Krise befinden, können künftig auf professionelle Unterstützung hoffen. Die Klinik Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (KJPP) der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) in Kleinblittersdorf kann im Notfall betroffene Jugendliche in einem speziellen Hochsicherheits-Zimmer unterbringen. Alles in allem 50 000 Euro kostete es, das Zimmer mit Bad herzurichten. 35 000 Euro kamen von der SHG, 15 000 Euro steuerte das Saar-Justizministerium bei. Das Projekt ist laut Ministerium landesweit einzigartig. Oberstes Ziel sei es, die Patienten wieder zu stabilisieren, erklärt KJPP-Chefärztin Prof. Eva Möhler.

Das Vorhaben geht auf eine enge Zusammenarbeit zwischen der SHG und der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ottweiler zurück. So werden derzeit vier Mitarbeiter der JVA in einem speziellen Therapieprogramm für ältere Jugendliche mit massiven Störungen des Verhaltens und der Emotionen geschult. Zudem gab es zwischen der KJPP und der JVA einen fachlichen Austausch mittels Fortbildungen. "Die Kooperation ist aus der Not geboren", erklärt Möhler. Allein im vergangenen Jahr hätte es zwei Fälle gegeben, bei denen man junge Straftäter aus der JVA nicht habe behandeln können, weil die entsprechenden Räumlichkeiten fehlten. Anders als im Saarland gibt es in großen Bundesländern eigene Krankenhäuser, die unter hohen Sicherheitsvorkehrungen jugendliche Straftäter in schweren psychischen Krisen aufnehmen.

Das Besondere an dem Ein-Bett-Zimmer: Es ähnelt einer Arrestzelle und ist dank einer Stahltür mit eingebautem Sicherheitsschloss und vergitterten Fenstern ausbruchssicher. Zwei Kameras sind an den Decken angebracht - eine im Schlafraum, die andere im Bad.

Rund um die Uhr überwacht

Rund um die Uhr könnten in der Klinik zwei Vollzugsbeamte in Zivilkleidung über einen Laptop den betreffenden Jugendlichen überwachen, erläutert Möhler das Sicherheitskonzept. Für den schlimmsten Fall, also dass ein Jugendlicher anfängt, in dem Zimmer zu randalieren, könne man ihn - nach Anordnung der diensthabenden Ärzte - im Bett fixieren.

Eine Notfall-Aufnahme komme im Falle einer akuten Psychose, beispielsweise bei Wahnvorstellungen sowie akuter Eigengefährdung, wie Suizidgefahr, in Frage, sagt der leitende Diplom-Psychologe Stefan Eisenbeis. Wenn ein solcher Jugendlicher in der KJPP aufgenommen und behandelt wird, setze die JVA aber die Haft nicht aus, ergänzt Möhler. Geplant ist, die 15- bis 18-Jährigen für einen kurzen Zeitraum zu behandeln, so Eisenbeis. Je nach Schwere der Psychose könne aber eine Behandlung durchaus bis zu drei Wochen dauern, sagt Möhler. Pro Jahr rechne man mit fünf bis maximal zehn Notfälle in der Kleinblittersdorfer SHG-Klinik, sagt Eisenbeis.

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