Verteidiger zweifeln an Brandstiftungs-These „Weißer Christ“ im Zeugenstand – Richter im Yeboah-Prozess stutzt bei Tattoo-Antwort

Koblenz · Auch am Dienstag geht es im Prozess wegen des rassistischen Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis 1991, bei dem der damals 27-jährige Samuel Yeboah qualvoll verbrannte, um ein Grillfest – vermutlich im Jahr 2007. Der Angeklagte Peter S. soll dort einer Zeugin gegenüber die Tat eingeräumt haben.

Prozess im Mordfall Yeboah nach 31 Jahren – Bilder aus dem Gerichtssaal
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Prozess im Mordfall Yeboah – Bilder aus dem Gericht

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Foto: dpa/Thomas Frey

Dass zwischen 2006 und 2007 ein Grillfest stattgefunden haben muss, bei dem beide – sowohl der Angeklagte als auch die Zeugin – anwesend waren, scheint unstrittig: Der Angeklagte Peter S. räumte in einer Aussage Anfang Dezember ein, ein solches Fest besucht zu haben. Der erste Widerspruch tut sich bei der Frage auf, wer sonst noch dabei war. Außer ihr und zwei Kindern ausschließlich Angehörige der extrem rechten Szene, sagt die Hauptbelastungszeugin. Ganz „normale Typen, nicht rechts, nichts links“, sagt der Angeklagte bei einer Einlassung Anfang Dezember aus – wären Neonazis dort gewesen, wäre er der Einladung nicht gefolgt.