Brandanschlag im Jahr 1991 Yeboah-Prozess: Was der Angeklagte Peter S. über die Tatnacht erzählt

Im Prozess um den tödlichen Brandanschlag in Saarlouis 1991 vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat heute erneut der angeklagte Neonazi Peter S. ausgesagt. Zu einigen Fragen des Oberstaatsanwaltes wollte er aber keine Stellung beziehen.

Prozess im Mordfall Yeboah nach 31 Jahren – Bilder aus dem Gerichtssaal
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Prozess im Mordfall Yeboah – Bilder aus dem Gericht

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Foto: dpa/Thomas Frey

Vor dem Oberlandesgericht in Koblenz ist heute der Prozess um den Mord an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah weitergegangen. Angeklagt ist der 51 Jahre alte Peter S. aus der rechten Szene in Saarlouis. Der Angeklagte äußerte sich am Montag unter anderem zur Tatnacht und bestritt, in der Tatnacht an dem Asylbewerberheim gewesen zu sein, auf das der Brandanschlag verübt wurde.

Yeboah-Prozess: Was Peter S. über die Tatnacht erzählt

In der Tatnacht sei er zunächst am Brunnen in Saarlouis gewesen, sagte S. vor Gericht aus. Später habe er mit zwei Freunden aus der Skinhead-Szene im Bayrischen Hof in Saarlouis zu viel getrunken. Am Tatort sei er in der Nacht nicht gewesen. S. sagte aus, dass er vom Hof direkt nach Hause gelaufen und dort eingeschlafen sei.

Morgens im Radio hätte er dann vom Brand gehört und sei mit dem Damenfahrrad seiner Schwester das erste Mal zum Tatort gefahren. Mittags habe er sich mit den zwei Bekannten aus der Skinhead-Szene getroffen und sei ein zweites Mal zum Tatort gefahren.

Oberstaatsanwalt sieht Diskrepanzen

Entgegen einer ursprünglichen Ankündigung äußerte sich S. nicht zu seiner politischen Einstellung und auch nicht zur rechten Szene. Dies könne aber eventuell noch zu einem späteren Zeitpunkt geschehen, sagte der Verteidiger von S., Guido Britz.

Nach der Mittagspause fragte der Oberstaatsanwalt außerdem nach Diskrepanzen zwischen der Aussage des Angeklagten 1991 und der 2021. Hierzu wollte sich S. plötzlich ebenfalls nicht mehr äußern – und beantwortete keine weiteren Fragen.

Vom Gericht wurden danach Beweismittel in Augenschein genommen. Ein Foto zeigte ihn mutmaßlich in SS-Uniform. Auch rassistische Memes aus dem Whatsapp-Chatverlauf des Angeklagten wurden gezeigt.

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