„Manche Fälle machen auch uns fassungslos“ Töchter von Brüstung geworfen: Richter wendet sich bei Urteilsverkündung mit deutlichen Worten an Mutter

Saarbrücken · Im Prozess gegen eine Frau, die ihre beiden Kinder im Sommer 2022 in Saarbrücken von einer Brüstung geworfen hat, ist am Freitagmorgen das Urteil gefällt worden: Die 39-Jährige wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Wie die Entscheidung vor Gericht begründet wurde.

Mordprozess nach Balkon-Sturz in Saarbrücken: Bilder aus dem Gerichtssaal​
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Mordprozess nach Balkon-Sturz: Bilder aus dem Gerichtssaal

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Foto: dpa/Oliver Dietze

„Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet“: So lautet das Urteil der Schwurgerichtskammer des Saarbrücker Landgerichtes im Prozess gegen eine 39 Jahre alte Frau, die im Juli 2022 in Saarbrücken ihre beiden Mädchen von einer Brüstung geworfen hat. Die dreijährige Tochter war durch den Sturz aus fünf bis sieben Metern Höhe ums Leben gekommen. Ihre einjährige Schwester und die Mutter, die anschließend selbst in Selbstmordabsicht in die Tiefe sprang, überlebten.