Um sie vor dem Pflegeheim zu bewahren Zwei Jahre und neun Monate für die Enkelin, die ihre Großmutter töten wollte

Saarbrücken · Eine Arzthelferin ist vom Saarbrücker Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung an ihrer Großmutter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Angeklagt war die 27-Jährige wegen Mordversuchs.

 Die Angeklagte am ersten Prozesstag vor dem Saarbrücker Landgericht.

Die Angeklagte am ersten Prozesstag vor dem Saarbrücker Landgericht.

Foto: BeckerBredel

Sie hatte der 85-Jährigen im vergangenen März zwei Medikamente in potenziell tödlicher Dosis verabreicht, um die nahe Verwandte vor dem Pflegeheim zu bewahren. Ihrer Mutter offenbarte sie die Tat, so dass ein Rettungswagen gerufen, die Seniorin gerettet werden konnte.

Daher ging das Gericht von einem „strafbefreienden Rücktritt vom Mordversuch“ aus. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und vier Monate gefordert, die Verteidigung vier Jahre wegen versuchten Totschlags. Die Richter verhängten gegen die Frau aus Kirkel eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Strafverteidigerin Hanna Braun sagte erneut, dass ihre Mandantin die Tat „sehr bereue“.

Am ersten Prozesstag hatte die Anwältin im Namen der Angeklagten die Vorwürfe „vollumfänglich“ eingeräumt. Doch habe die Enkelin „nicht feindselig, sondern zum Schutz und aus Liebe zur ihrer Großmutter“ gehandelt, so die Verteidigerin.

Die Angeklagte erklärte vor Gericht, dass sie auf Rechtsmittel verzichte. Nach einem SR-Bericht prüft die Staatsanwaltschaft noch, ob sie gegen das Urteil vorgehen wird. Die medizinische Fachangestellte befand sich seit August in Untersuchungshaft in Zweibrücken. Damals hatte die Anklagebehörde den Tatvorwurf von einem Tötungsversuch auf versuchten Mord abgeändert, die Frau der Heimtücke beschuldigt. Daraufhin erging ein Haftbefehl.

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