Landgericht Saarbrücken Tochter in Käfig gehalten: Warum der Stiefvater nicht gleich ins Gefängnis muss

Saarbrücken/Schmelz · Das Urteil ist gefallen – der Mann aus Schmelz, der seine Stieftochter in einen Käfig sperrte, muss fünf Jahre ins Gefängnis. Dennoch verließ er das Gericht am Freitag als freier Mann. Warum?

 Im Bild (v.l.): Rechtsanwältin Brigitte Lambert und der Angeklagte Dennis B..

Im Bild (v.l.): Rechtsanwältin Brigitte Lambert und der Angeklagte Dennis B..

Foto: BeckerBredel

Er sperrte seine Stieftochter drei Monate jede Nacht in einen Käfig. Nun muss er selbst für fünf Jahre und ein Monat ins Gefängnis. Zu dieser Haftstrafe hat das Landgericht in Saarbrücken Denis B. aus Schmelz am vergangenen Freitag wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit Freiheitsberaubung verurteilt - direkt ins Gefängnis musste er aber nicht.