Opfer lag drei Tage im Krankenhaus Freispruch im Prozess um Messerstecherei an der Johanneskirche

Exklusiv | Saarbrücken · Nach einer Messerstecherei an der Saarbrücker Johanneskirche lag das mutmaßliche Opfer drei Tage im Krankenhaus. Doch weil es vor Gericht widersprüchlich aussagt, kommen Mostafa A. und seine beiden mitangeklagten Brüder mit einem Freispruch davon.

Die Angeklagten mit ihren Anwälten und Anwältinnen (v.l.): Rechtsanwältin Anna-Maria Kalmes und ihr Mandant Motaz A. Daneben Rechtsanwalt Christian Schmitt neben Mostafa A., daneben Rechtsanwältin Hanna Braun mit ihrem Mandanten Ahmad A.. Im Hintergrund sitzt der Dolmetscher.

Die Angeklagten mit ihren Anwälten und Anwältinnen (v.l.): Rechtsanwältin Anna-Maria Kalmes und ihr Mandant Motaz A. Daneben Rechtsanwalt Christian Schmitt neben Mostafa A., daneben Rechtsanwältin Hanna Braun mit ihrem Mandanten Ahmad A.. Im Hintergrund sitzt der Dolmetscher.

Foto: Michael Kipp

Urteil im Prozess gegen drei Syrer vor dem Landgericht in Saarbrücken. Die Anklageschrift hat ihnen zwei Straftaten vorgeworfen. Erstens: Eine Messerstecherei an der Johanneskirche in Saarbrücken. Zweitens: Ein schwerer Raub an der Saarbahnhaltestelle Ludwigstraße in Malstatt. Opfer soll jeweils B. gewesen sein. Doch am standen Freisprüche für die Männer.