Falsche Krebsdiagnosen Urteil heute – Kommt der Pathologe aus St. Ingbert auf freien Fuß?

Saarbrücken · Hat er vorsätzlich oder fahrlässig falsche Diagnosen gestellt? Das ist eine Frage, die Richter Andreas Lauer in seinem Urteil an diesem Mittwoch beantworten muss. Und die, ob der Pathologe aus St. Ingbert auf freien Fuß kommt.

Der angeklagte 64-jährige Pathologe (rechts) soll bei Gewebeproben fehlerhafte Krebs-Diagnosen erstellt haben, so dass Patienten entweder unnötigerweise operiert oder gar nicht behandelt wurden.

Der angeklagte 64-jährige Pathologe (rechts) soll bei Gewebeproben fehlerhafte Krebs-Diagnosen erstellt haben, so dass Patienten entweder unnötigerweise operiert oder gar nicht behandelt wurden.

Foto: BeckerBredel

Kommt der Pathologe, der falsche Diagnosen gestellt hat, am Mittwoch auf freien Fuß – oder muss er bis zum Antritt seiner Haftstrafe weiter in U-Haft bleiben? Diese Frage ist noch offen, nachdem Oberstaatsanwältin Christin Mauger und die Verteidiger des Pathologen, Selina Röhrl und Johannes Berg, am Montag in Saal 38 des Saarbrücker Landgerichtes ihre Plädoyers gehalten haben.