Urteil am Saarbrücker Landgericht Notwehr, aber auch „entsetzliche Brutalität“: Haftstrafe nach tödlichen Stichen in Webenheim

Saarbrücken · Marcel W. soll den Freund seiner Mutter in Webenheim mit 32 Messerstichen getötet haben. Nun hat das Saarbrücker Landgericht den 22-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Richter sprechen von Notwehr – aber auch von einer „entsetzlichen Brutalität“.

 Spurensicherung nach der tödlichen Messerattacke in Webenheim im September 2021. Jetzt ist der mutmaßliche Täter zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Spurensicherung nach der tödlichen Messerattacke in Webenheim im September 2021. Jetzt ist der mutmaßliche Täter zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Foto: BeckerBredel

Zaghaft blickt Marcel W. zum Richtertisch in Saal 38 des Saarbrücker Landgerichts. Richter Enno Knobloch hält ein Messer in den Händen, die Klinge ist 25 Zentimeter lang. Damit soll W. den Lebensgefährten seiner Mutter in der Nacht des 7. September 2021 in Webenheim umgebracht haben. Am Freitag verurteilt das Schwurgericht den 22-Jährigen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Oberstaatsanwalt Wolfgang Lauer hatte ein Jahr mehr gefordert, für Totschlag in einem minderschweren Fall. Dagegen plädierte Verteidiger Olaf Möller auf Freispruch.