Mordfall Yeboah in Saarlouis Generalbundesanwalt lässt frühere Neonazi-Größe Peter St. festnehmen

Update | Saarlouis/Karlsruhe · Wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord hat der Generalbundesanwalt einen weiteren Beschuldigten festnehmen lassen. Er soll mit dem im Yeboah-Prozess Angeklagten 1991 in Saarlouis gemeinsame Sache gemacht haben.

Weitere Festnahme im Zusammenhang mit einem Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. (Symbolbild)

Weitere Festnahme im Zusammenhang mit einem Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. (Symbolbild)

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Es gibt eine weitere Festnahme im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis. Das teilt ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag, 6. Juni, mit.

Vorwurf der Beihilfe zum Mord im Fall Yeboah

Demnach ließ die Ermittlungsbehörde Peter St. festnehmen. Daran waren auch Polizisten aus dem Saarland beteiligt. Der Grund: Es bestehe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zum versuchten Mord.

Demnach wird dem Beschuldigten vorgeworfen, „eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie“ zu vertreten. Diese habe er nach außen vertreten und damit einen mutmaßlichen Komplizen offenbar dazu angestachelt, das Feuer in einer Saarlouiser Asylunterkunft zu legen. Dadurch kam ein Mensch ums Leben, weitere erlitten schwere Blessuren.

Prozess im Mordfall Yeboah nach 31 Jahren – Bilder aus dem Gerichtssaal
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Foto: dpa/Thomas Frey

Zuvor soll sich der jetzt Beschuldigte Peter St. in der Nacht auf den 19. September 1991 mit anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen eine Saarlouiser Kneipe besucht haben. Unter seinen Begleitern sei auch der gesondert verfolgte Peter S. gewesen, dem aktuell in Koblenz der Prozess gemacht wird.

Jetzt Festgenommener soll mit Peter S. bekannt sein

Dort habe er sich mit anderen über damals vor allem in Ostdeutschland stattfindenden rassistisch motivierten Anschlägen auf Unterkünfte für Ausländer ausgetauscht. Peter St. habe zu der Zeit „eine herausgehobene Rolle in der regionalen Skinhead-Szene“ innegehabt, heißt es in einer Mitteilung des Generalbundesanwalts. Peter St. halte solche Anschläge für gut und könnte sich vorstellen, diese in Saarlouis nachzuahmen.

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„Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren“, soll er geäußert haben. Und damit den Grundstock für die darauffolgende Tat gelegt. Denn so bestärkt habe der gesondert verfolgte Peter S. am frühen Morgen desselben Tages ein Asylbewerberwohnheim aufgesucht. Er habe im Treppenhaus Benzin ausgeschüttet und angezündet. Die Flammen breiteten sich rasend schnell vom Parterre aus.

Opfer starb an schweren Verbrennungen

Dadurch wurde der 27-jährige Ghanaer Yeboah so schwer verletzt, dass er wenig später starb. Zwei weitere Bewohner retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und trugen schwere Knochenbrüche davon. Weitere 18 Bewohner schafften es, unverletzt aus der Flammenhölle zu gelangen.

Gegen Peter S. läuft wegen dieser Schreckensnacht bereits seit 16. November vergangenen Jahres der Prozess. Der Vorwurf in der Anklage lautet auf Mord, versuchten Mord sowie Brandstiftung. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Koblenz hatte das Verfahren an sich gezogen.

Der jetzt festgenommene Peter St. sollte dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Er entscheidet über eine Untersuchungshaft.

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