Schadensersatz für den LSVS Juristische Aufarbeitung des LSVS-Skandals endet mit einer außergerichtlichen Einigung – und zwar heimlich

Exklusiv | Saarbrücken · Die juristische Aufarbeitung des Finanzskandals um den Landessportverband für das Saarland hat ein Ende: Sie endet mit einem Vergleich – und einer Schadensersatzzahlung.

 Im Bild das ehemalige Präsidium des LSVS im Januar 2018: Präsident Klaus Meiser (CDU), Eugen Roth (SPD) und Franz-Josef Schumann (CDU).

Im Bild das ehemalige Präsidium des LSVS im Januar 2018: Präsident Klaus Meiser (CDU), Eugen Roth (SPD) und Franz-Josef Schumann (CDU).

Foto: Andreas Schlichter

„Die Verfahren sind beendet“, erklärt Sigurd Wern, Sprecher des Landgerichts Saarbrücken. Und meint damit die letzten juristischen Ausläufer des Finanzskandals rund um den Landessportverband für das Saarland (LSVS) – der im Frühjahr 2018 unter anderem zum Rücktritt des LSVS-Chefs und Landtagspräsidenten Klaus Meiser (CDU) geführt hatte. Die zwei Verfahren, die Wern meint, sind Schadensersatzklagen des jetzigen LSVS-Präsidiums gegen die ehemaligen Sportverbands-Verantwortlichen.