Entscheidung im Aufsichtsrat GIU-Geschäftsführer Martin Welker wird nicht entlassen

Saarbrücken · Das städtische Unternehmen GIU hat seinen umstrittenen Geschäftsführer Martin Welker vorerst freigestellt, aber nicht entlassen. Das kündigte der Aufsichtsratsvorsitzende der GIU, der Saarbrücker OB Uwe Conradt, mit. Ein Rechtsgutachten hatte zuvor empfohlen, Welker nicht außerordentlich zu kündigen. Die Hintergründe.

Der umstrittene GIU-Geschäftsführer Martin Welker wird vorerst vom Dienst freigestellt aber nicht außerordentlich Gekündigt. Das hat am Dienstagabend der GIU-Aufsichtsrat beschlossen.

Der umstrittene GIU-Geschäftsführer Martin Welker wird vorerst vom Dienst freigestellt aber nicht außerordentlich Gekündigt. Das hat am Dienstagabend der GIU-Aufsichtsrat beschlossen.

Foto: BeckerBredel

Martin Welker wird nicht als Geschäftsführer der GIU entlassen: Das hat der Aufsichtsrat der städtischen Saarbrücker Wirtschaftsförderungsgesellschaft GIU in einer außerordentlichen Sitzung am Dienstagabend entschieden. Stattdessen soll der Geschäftsführer weiterhin vom Dienst freigestellt werden, nach SZ-Informationen voraussichtlich für die Dauer der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den GIU-Geschäftsführer. Sein Gehalt wird Welker während der Freistellung weiterhin erhalten.

Gutachter: Voraussetzung für außerordentliche Kündigung nicht erfüllt

Der GIU-Aufsichtsrat, unter Vorsitz des Saarbrücker Oberbürgermeisters Uwe Conradt, folgte mit dieser Entscheidung nach SZ-Informationen einem Rechtsgutachten einer Frankfurter Arbeitsrechts-Kanzlei, das diese im Auftrag der GIU in der Causa Welker in den letzten Tagen erstellt haben soll. Nach Informationen der SZ kam der Gutachter zu der Einschätzung, dass die Voraussetzungen für eine wirksame außerordentliche Kündigung im Fall Welker nicht gegeben sind. Das Gutachten soll auf dem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft, einer Anhörung Welkers im GIU-Aufsichtsrat und einem Gespräch des Gutachters mit Martin Welker selbst basieren.

Nach SZ-Informationen soll Martin Welker, auf Geheiß von OB Conradt, dem Frankfurter Anwalt der GIU gegenüber umfassende Angaben zu den Vorwürfen gegen seine Person gemacht haben. Im Mittelpunkt sollen dabei Ausschreibungen zum Bauprojekt Ludwigspark von 2019, der Bargeldfund von 389 000 Euro in Welkers Anwesen durch die Steuerfahndung 2021, die Klage wegen illegalem Waffenbesitz gegen Welker sowie der Vorwurf einer angeblichen Körperverletzung am Ludwigsparkstadion gestanden haben.

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Gutachter: Welker lassen sich keine schweren Verfehlungen nachweisen

Bei allen Vorwürfen soll der Gutachter der GIU zum Urteil kommen, dass Welker keine schweren Verfehlungen nachzuweisen seien. Aus diesem Grund rät der Gutachter nach SZ-Informationen von einer Verdachtskündigung ab. In ihrer Stellungnahme sollen die Rechtsberater aber auch zu dem Urteil kommen, dass sich die Sachlage schnell ändern könne. Zum Beispiel, wenn Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorliegen oder sich herausstellen sollte, dass Welker gegenüber dem GIU-Aufsichtsrat gelogen hat. Regulär läuft der Arbeitsvertrag zwischen Welker und der GIU nach SZ-Informationen bis Sommer 2025.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen Martin Welker wegen des Anfangsverdachts der Korruption und der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen. Zudem steht der nun freigestellte GIU-Geschäftsführer am Freitag wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitzes vor Gericht.

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