Kommt er ungestraft davon? Landgericht will Korruptions-Klage gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Dillinger Hütte nicht verhandeln

Saarbrücken · Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Saarbrücken hat eine Klage der Staatsanwaltschaft Saarbrücken im Korruptionsskandal bei der Dillinger Hütte zurückgewiesen. Das heute 71-jährige, ehemalige Vorstandsmitglied soll bei der Dillinger Hütte in einem Korruptionssystem „alle Fäden in der Hand“ gehalten haben. Was die Vorwürfe sind – und warum es nicht zur Anklage kommen soll.

 Vor einigen Jahren ließen sich Mitarbeiter der Dillinger Hütte bei der Vergabe von Bauaufträgen offenbar korrumpieren. Auch ein ehemaliges Vorstandsmitglied?

Vor einigen Jahren ließen sich Mitarbeiter der Dillinger Hütte bei der Vergabe von Bauaufträgen offenbar korrumpieren. Auch ein ehemaliges Vorstandsmitglied?

Foto: BeckerBredel

Im Korruptionsskandal um die Dillinger Hütte AG wegen illegaler Preisabsprachen hat das Landgericht Saarbrücken eine Anklage der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied des Konzerns zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Vorstand „wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen in drei Fällen“ vor (wir berichteten mehrfach). Sie hat die Anklageschrift bereits am 30. Juni 2022 bei der Wirtschaftsstrafkammer des Saarbrücker Landgerichtes eingereicht. Dominik Degel, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, hat nun der Saarbrücker Zeitung bestätigt, dass das Landgericht „mit Beschluss vom 16. Februar 2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt“ hat. „Dabei vertritt das Landgericht, anders als die Staatsanwaltschaft, die Auffassung, dass die dem Angeschuldigten zur Last gelegten Taten verjährt seien.“ Daher habe die Staatsanwaltschaft „gegen den Nichteröffnungsbeschluss sofortige Beschwerde eingelegt. Über die hat das OLG zu entscheiden, schreibt der Sprecher der Staatsanwaltschaft.