Pathologe aus St. Ingbert vor Gericht Umgang mit Hinweisen auf Falschdiagnosen: Prozess bringt Saar-Ärztekammer in Erklärungsnot

Saarbrücken · Im Prozess gegen den Pathologen Thomas H. werden neue Details zum Umgang der Saar-Ärztekammer mit Hinweisen auf Falschdiagnosen bekannt. So soll es intern um das Aussehen einer Ärztin gegangen sein, die mögliche Fehler entdeckte.

 Der Pathologe Thomas H. steht wegen mutmaßlich falscher Krebsdiagnosen vor dem Saarbrücker Landgericht. Dort geht es auch um den Umgang der Ärztekammer mit Hinweisen auf mögliche Fehler des Mediziners.

Der Pathologe Thomas H. steht wegen mutmaßlich falscher Krebsdiagnosen vor dem Saarbrücker Landgericht. Dort geht es auch um den Umgang der Ärztekammer mit Hinweisen auf mögliche Fehler des Mediziners.

Foto: BeckerBredel

Dass der Prozess um die mutmaßlichen Falschdiagnosen des Pathologen Thomas H. aus St. Ingbert für die Ärztekammer des Saarlandes unangenehm werden könnte, war abzusehen. Nun hat es den Anschein, als ob die Berufsvertretung durch die Beweisaufnahme vor dem Saarbrücker Landgericht zunehmend in Erklärungsnot geraten würde. Immer wieder erkundigen sich Richter und Anwälte bei Zeugen, wie die Ärztekammer mit Hinweisen auf mutmaßliche Diagnosefehler des Arztes mit eigenem Institut umging. Für den Angeklagten könnte ein mögliches Versagen der Institution von Vorteil sein.