Landgericht Saarbrücken Falsche Krebs-Diagnosen: Inhaftierter Pathologe aus St. Ingbert erneut vor Gericht

Saarbrücken/St.Ingbert · Hat der suchtkranke Mediziner Dr. H., der lange Zeit in St. Ingbert ein pathologisches Institut leitete, zumindest billigend in Kauf genommen, dass Patienten wegen seiner Fehldiagnosen sterben können? Mit dieser Frage muss sich das Schwurgericht ab Montag erneut beschäftigen. Die Anklage lautet: Versuchter Totschlag in zwei Fällen. Ein Patient soll wegen einer falschen Diagnose gestorben sein.

Pathologe Dr. H. stand bereits vor Gericht.

Pathologe Dr. H. stand bereits vor Gericht.

Foto: BeckerBredel

Den reservierten Platz auf der Anklagebank im Schwurgerichtssaal beim Saarbrücker Landgericht kennt der promovierte Arzt. Auch den Weg dorthin von der Verwahrzelle im Kellergeschoss des Gerichts. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte die erste Strafkammer den damals 63 Jahre alten Pathologen und Rechtsmediziner wegen folgenschwerer Falschdiagnosen bei der Untersuchung von Gewebeproben zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung begründeten die Richter in ihrer Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist. Dr. H., die Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich, so ihr Sprecher Mario Krah, ihre Revision zurückgezogen.