Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht „Unverhältnismäßig und diskriminierend“ – Welcher Händler jetzt gegen die 2G-Regel im Saarland klagt

Update · Im Saarland gilt seit dem 6. Dezember die 2G-Regel im Einzelhandel. Seitdem dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene in Läden einkaufen, die nicht der Grundversorgung dienen. Mit einer Klage will ein Einzelhändler diese Regelung nun zu Fall bringen.

Eilverfahren: Woolworth im Saarland klagt gegen 2G-Regelung
Foto: Rebecca Geimer

Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist am Montag ein Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 01.12.2021 eingegangen. Das teilte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag mit.

Am Nachmittag bestätigte das Einzelhandelsunternehmen Woolworth auf SZ-Anfrage, die Klage im Saarland eingereicht zu haben. Seit Beginn der Pandemie stelle man den Schutz der Belegschaft und der Kunden durch ein bewährtes Hygienekonzept sicher. „Bislang ist nicht bekannt, dass der stationäre Einzelhandel eine signifikante Infektionsgefahr darstellt. Wir erachten die 2G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel mitunter aus diesem Grund als unangemessen“, teilte eine Unternehmenssprecherin mit. 

Die Tatsache, dass diverse andere Handelskonzepte nicht von den gleichen Regeln betroffen seien, sei unverhältnismäßig und diskriminierend: „Aufgrund dieses unverhältnismäßigen Eingriffs in unseren Geschäftsbetrieb und mit Blick auf die Ungleichbehandlung haben wir im Saarland einen Normenkontrollantrag im Eilverfahren gestellt, um die Außervollzugsetzung dieser Regelung zu erreichen.“

 Der Einzelhändler wendet sich gegen die 2-G-Regelung in der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung, nach der Personen der Zutritt zum Geschäft verwehrt ist, die weder geimpft noch genesen sind.

Durch die damit verbundene Kontrollpflicht, für die Woolworth keine finanzielle Kompensation erhalte, sieht sich das Unternehmen in seiner Gewerbefreiheit sowie seinen Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt, heißt es in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichtes.

Vor wenigen Tagen hatte Woolworth in Berlin ebenfalls eine Klage eingereicht. Auch in Berlin gilt die 2G-Regel im Einzelhandel. Woolworth hatte in Berlin unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz moniert.

Das Gericht teilte auf Anfrage der SZ mit, dass eine Entscheidung vor Weihnachten „eher unwahrscheinlich“ ist.

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