Mord am Asylbewerber Samuel Yeboah 1991 in Saarlouis Kommt der Verdächtige im Mordfall Yeboah bald wieder auf freien Fuß?

Karlsruhe/St. Ingbert · Kommt der Tatverdächtige Peter S., der 1991 den ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah ermordet haben soll, bald aus der U-Haft in Koblenz frei? Darüber wird das Bundesverfassungsgericht befinden.

Samuel Yeboah wurde 1991 aus rassistischen Gründen in Saarlouis ermordet.

Samuel Yeboah wurde 1991 aus rassistischen Gründen in Saarlouis ermordet.

Foto: Polizei Saarland

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann zum voraussichtlichen Fortgang der Verfassungsklage gegen die Inhaftierung des Tatverdächtigen Peter S. im Mordfall Samuel Yeboah zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen. „Ebenso wenig lässt sich derzeit absehen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist“, erklärte am Mittwoch Jonas Heimbach, Pressesprecher des höchsten deutschen Gerichts, der SZ auf Anfrage. Wie der SR zuvor berichtete, hatte der Verteidiger von Peter S. Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs eingelegt, der die Haft des Tatverdächtigen in Koblenz bestätigt hatte. Samuel Yeboah war 1991 den Folgen einer Brandstiftung erlegen, die Peter S. aus rassistischen Gründen mit dem Ziel, Menschen in einem Asylbewerberheim in Saarlouis zu töten, begangen haben soll. Die saarländischen Ermittlungsbehörden hatten den Fall damals nach einem Jahr zu den Akten gelegt, der jetzige Polizeipräsident Norbert Rupp (CDU) hatte sich vor wenigen Monaten für die schlampigen Ermittlungen damals entschuldigt. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen nach fast 30 Jahren an sich gezogen, nachdem neue Beweise aufgetaucht waren. Peter S. soll sich seiner Tat gerühmt haben. Der mutmaßliche Täter sitzt in Koblenz in Untersuchungshaft.