Fünf Jahre und drei Monate Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Pathologen Dr. H.

Exklusiv | Saarbrücken · Falsche Krebsdiagnosen – die zum Tod führten. Der Pathologe Dr. H., der in St. Ingbert ein Institut hatte, ist nun rechtskräftig verurteilt.

Bundesgerichtshof mit offiziellem Urteil gegen Pathologen Dr. H. aus St. Ingbert
Foto: BeckerBredel

Der Bundesgerichtshof hat Revisionsanträge gegen das Urteil gegen den Mediziner Dr. H. aus dem Juli 2022 des Saarbrücker Landegerichtes verworfen. Das bestätigte Sebastian Abel, Pressesprecher des Landegerichtes Saarbrücken, auf SZ-Anfrage. Im Juli vergangenen Jahres hat die erste Strafkammer den damals 63 Jahre alten Pathologen und Rechtsmediziner Dr. H. wegen folgenschwerer Falschdiagnosen bei der Untersuchung von Gewebeproben zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung begründeten die Richter in ihrer Entscheidung. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Derweil muss sich der Pathologe erneut vor Gericht verantworten ((1 Ks 5 Js 573/20 (17/22)). Wieder wegen falscher Diagnosen: Diesmal geht es um zwei Fälle, auch hier einer mit Todesfolge. Die Anklage lautet daher Totschlag in zwei Fällen. Ein versuchter – und ein vollendeter. Und den sogar vorsätzlich? Der Prozess läuft voraussichtlich noch bis Mitte März.

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