Akten zum Fall Kusel enthüllen Mutmaßlicher Polizistenmörder Andreas S. verfügte doch über Waffenerlaubnis

Exklusiv | Saarbrücken · Auf der Suche nach Andreas S. stießen Spezialkräfte der Polizei im Saarland auf etliche Schusswaffen. Und das, obwohl der mutmaßliche Polizistenmörder für die Behörden schon 2020 als weitgehend entwaffnet galt.

Bluttat in Kusel: Andreas S. verfügte doch über Waffenerlaubnis
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Nicht mehr als vier Schalldämpfer sollen Andreas S. geblieben sein. So steht es nach SZ-Informationen in den Behördenakten, die den Waffenbesitz des mutmaßlichen Polizistenmörders von Kusel über die Jahre dokumentieren. Im Januar 2020 soll S. noch eine Waffe besessen haben, danach nur mehr die vier Schalldämpfer. Neu ist: Über eine Waffenerlaubnis verfügte S. offenbar weiterhin – anders als bisher von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern angenommen. Ab diesem Zeitpunkt gehörten dem heute 38-Jährigen nach Aktenlage aber keine Schusswaffen mehr.