Genehmigung von Bordellen Prozess um Korruption startet heute

Saarbrücken · Mitarbeiter des Regionalverbands soll bei Bordell-Genehmigungen kassiert haben

 Die Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken.

Die Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Seit einem Monat sitzen die zwei Männer aus Blieskastel hinter Gittern. Aus der Untersuchungshaft heraus haben sie sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, welche die Staatsanwalt ihnen zur Last legt. Ab heute sitzen die beiden auf der Anklagebank vor der Wirtschaftsstrafkammer des Saarbrücker Landgerichts. In die Schlagzeilen geriet der Fall Mitte November, als einer der Angeklagten, ein 45-jähriger Mitarbeiter des Regionalverbandes Saarbrücken,  von der Polizei an seinem Arbeitsplatz festgenommen wurde. Dem Mann wird Bestechlichkeit in elf Fällen vorgeworfen. Dabei soll der ehemalige Anwalt S. seine Stelle als Sachbearbeiter beim Gesundheitsamt genutzt haben, um illegal Geld von Bordellbetreibern zu kassieren.

Wer im Saarland ein Bordell eröffnen will, muss laut Prostituiertenschutzgesetz eine entsprechende Erlaubnis beim Regionalverband Saarbrücken beantragen. Diese Behörde ist als zentrale Stelle für alle Rotlicht-Etablissements im Saarland zuständig. Voraussetzung zur Erteilung einer solchen Erlaubnis ist die Vorlage eines Betriebskonzeptes, welches die wesentlichen Merkmale des Betriebes umschreibt. Es geht vor allem um die künftigen Arbeitsbedingungen für die Prostituierten. Die Aufgabe von S. beim Gesundheitsamt war es unter anderem, solche Anträge zu prüfen.

Doch spätestens ab Januar 2018 entwickelte er mit seinem Bekannten K., ebenfalls aus Blieskastel, daraus ein eigenes Geschäftsmodell. Stellte ein Bordellbetreiber einen Antrag beim Regionalverband, soll S. seine Kontaktdaten an K. weitergeleitet haben. Dieser tauchte dann beim jeweiligen Antragsteller auf und bot seine Unterstützung an, um das benötigte Betriebskonzept herzustellen – gegen Honorar, versteht sich. Die Vereinbarung soll überdies vorgesehen haben, dass S. die Anträge im Sinne der von K. beratenen Bordellbetreiber bearbeitet, so die Staatsanwaltschaft. K. wird deshalb wegen Bestechung in elf Fällen angeklagt. Die betroffenen Bordelle befinden sich laut Behörde im Saarpfalz-Kreis, im Regionalverband Saarbrücken und in Neunkirchen.

In dem Fall des 55-jährigen K. reicht die Liste der Vorwürfe noch weiter. Zwischen Juni und Oktober dieses Jahres soll er in 26 Fällen Marihuana im Saarpfalz-Kreis vertrieben haben, „um sich dadurch eine fortwährende Einnahmequelle zu verschaffen“, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem waren die Ermittler bei der Durchsuchung seiner Wohnung auf Waffen, Munition und Sprengstoff gestoßen, obwohl er keinen Waffenschein besitzt. Deshalb muss er sich ab heute zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vor Gericht verantworten. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.

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