Prozess: Verlieren zwei Ärzte nach Fehlbehandlungen ihre Zulassung?

Saarlouis. Vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis ging es gestern um die Berufszulassung von zwei Ärzten. Das zuständige Landesamt hat ihnen die "Approbation" entzogen. Es wirft den Medizinern, die bereits wegen Straftaten gegen Patienten verurteilt wurden, Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit vor. Die Ärzte wehren sich dagegen. Der erste Mediziner ist Anfang 50

Saarlouis. Vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis ging es gestern um die Berufszulassung von zwei Ärzten. Das zuständige Landesamt hat ihnen die "Approbation" entzogen. Es wirft den Medizinern, die bereits wegen Straftaten gegen Patienten verurteilt wurden, Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit vor. Die Ärzte wehren sich dagegen. Der erste Mediziner ist Anfang 50. Er war 2004 an einer Uniklinik außerhalb des Saarlandes tätig. Dort soll er eine 78 Jahre alte Patientin bei der neurologischen Untersuchung nach einem Schlaganfall am Unterleib massiv unsittlich berührt und über ihr Sexualleben befragt haben. Der Arzt wurde deshalb wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin vom Landgericht Gießen zu 14 Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Zwischenzeitlich arbeitet er im Saarland, weist die Vorwürfe zurück. Das Urteil aus Gießen gilt jedoch als Wahrheitsbeweis für das Fehlverhalten. Das könnte sich nur bei groben rechtlichen Fehlern in diesem Strafverfahren ändern. Ob es solche Fehler gab, ist streitig. Darüber wird nun Saarlouis urteilen.Der zweite Mediziner ist Mitte 60. Der Nierenarzt aus dem Saarland hatte im Jahr 2000 unheilbar kranke Krebspatienten mit einer noch nicht am Menschen erprobten Heilmethode gegen Entgelt "behandelt". Einer der Patienten starb an den Folgen der unsachgemäßen Behandlung. Der Mediziner wurde vom Landgericht Saarbrücken wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt. In diesem Fall muss das Verwaltungsgericht entscheiden, ob dieses zeitweise Fehlverhalten so schwer wiegt, dass es den Entzug der Approbation rechtfertigt. Beide Urteile werden im Februar erwartet. wi

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