Grausamkeit und Habgier? Prozess um tödliche Schüsse auf Polizistin und Polizist bei Kusel beginnt

Saarbrücken · Hat ein Saarländer eine Polizistin und ihren Kollegen nachts bei einer Kontrolle erschossen? Die Tat sorgt Anfang des Jahres für Entsetzen. Ab Dienstag steht der mutmaßliche Doppelmörder vor Gericht.

 Das vermeintliche Tatfahrzeug: Bereits ein paar Stunden nach der Tat haben Beamten den Haupttatverdächtigen Andreas S. in SuIzbach festgenommen.

Das vermeintliche Tatfahrzeug: Bereits ein paar Stunden nach der Tat haben Beamten den Haupttatverdächtigen Andreas S. in SuIzbach festgenommen.

Foto: BeckerBredel

Es ist die Tatbeschreibung, die besonders erschüttert hat. Auch die mutmaßlichenen Motive, die der leitende Kaiserslauterer Oberstaatsanwalt Udo Gehring nennt, sind aus der Schublade „niedrige Beweggründe“: Andreas S. habe am Montag, 31. Januar, morgens um etwa 4.20 Uhr an der Kreisstraße 22 bei Ulmet bei Kusel aus „Habgier“ gemordet. Und weil er eine Straftat verdecken wolle. Und zwar seine gewerbsmäßige Wilderei. Bei der hatten ihn vermutlich Oberkommissar Alexander K. (29) und die Polizeianwärterin Yasmin B. (24) am frühen Morgen des 31. Januars erwischt. Dabei war auch V.. Mit dem 33 Jahre alten mutmaßlichen Wilderei-Komplizen sei Andreas S. in der Westpfalz unterwegs gewesen. Doch nur Andreas S. sitzt ab Dienstag, 21. Juni, in Sitzungssaal 1 des Landgerichtes in Kaiserslautern und muss sich wegen Mordes an den zwei Saarländern verantworten. Seinem ebenfalls saarländischen Komplizen wirft die Staatsanwaltschaft lediglich vor, dass er beim Wildern – und beim Verwischen der Spuren geholfen habe. Dass er nicht auf die Polizisten geschossen habe, glaubt die Staatsanwaltschaft V.. Sie hat ihn inzwischen aus der U-Haft entlassen. Anwalt Christian Kessler, der V. mit Kollege Thomas Will vertritt, will, dass das Gericht seinen Mandaten nicht bestraft. Auf was Lars Nozar, der Saarbrücker Strafverteidiger von Andreas S., plädieren wird, ist unklar. Er hat sich bisher nicht öffentlich zur Mordanklage geäußert. Auch Andreas S. schweigt. 14 Termine sind bis 9. September vorgesehen, mehrere Sachverständige hat das Gericht geladen, viele Zeugen. Die zuvor erstellten psychiatrische Gutachten sehen keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit von Anderas S..