Ortstermin auf Gartengrundstück angesetzt Prozess um Selbstschussanlage in Schrebergarten vertagt

Saarbrücken · Eine Selbstschussanlage in einem Schrebergarten wird das Amtsgericht Saarbrücken noch etwas länger beschäftigen.

 Der Eingang des Amtsgerichts Saarbrücken. Ein 64-Jähriger Mann muss sich vor Gericht verantworten, weil er auf einem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet hatte.

Der Eingang des Amtsgerichts Saarbrücken. Ein 64-Jähriger Mann muss sich vor Gericht verantworten, weil er auf einem Gartengrundstück eine Selbstschussanlage errichtet hatte.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Wiebke Zimdars, setzte am Donnerstag für den 23. April einen Ortstermin auf dem Gartengrundstück in Saarbrücken an. Im Prozess gegen den 64 Jahre alten Pächter des Gartengrundstücks komme es wesentlich darauf an, wie zugänglich und gefährlich das Gelände für die Öffentlichkeit gewesen sei. Das könne anhand der Akten nicht entschieden werden.

Der Pächter muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen verantworten. Im Mai 2017 war ein 60 Jahre alter Mann durch die an einem Holzstapel installierte Selbstschussanlage am Knie verletzt worden. Der angeklagte Pächter gab vor Gericht in einer Erklärung an, er habe mit der Selbstschussanlage Wildschweine von seinen Bambuspflanzen abhalten wollen. Sein Anwalt Michael Rehberg sagte, angesichts verschiedener Warnschilder sehe er „keine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung“. Den Besitz von alten Waffen, Granaten und Zündern räumte der Angeklagte ein. Der 64-Jährige sei „seit vielen Jahren Sammler von ehemaligem Kriegsmaterial und so Waffensachen“ und habe einen Teil davon auch auf Flohmärkten in Frankreich gekauft, sagte sein Anwalt.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort