Prozess um Gentechnik-Kritik

Saarbrücken. Der Fall des bundesweit aktiven Gentechnik-Kritikers Jörg Bergstedt wird zur Messlatte für die Tragweite der Meinungsfreiheit im politischen Diskurs. Am kommenden Montag wird darüber erneut vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelt. Der Öko-Aktivist aus Gießen, dessen Arbeit von der Aktion 3

Saarbrücken. Der Fall des bundesweit aktiven Gentechnik-Kritikers Jörg Bergstedt wird zur Messlatte für die Tragweite der Meinungsfreiheit im politischen Diskurs. Am kommenden Montag wird darüber erneut vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelt.Der Öko-Aktivist aus Gießen, dessen Arbeit von der Aktion 3. Welt Saar unterstützt wird, vertreibt im Internet eine Broschüre über angebliche Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Politik, die mit den Protagonisten nicht gerade zimperlich umgeht. Von Gentechnik-Mafia, Seilschaften, Veruntreuung von Fördermitteln, Geldwäsche und mehr ist die Rede. Zwei der Betroffenen aus Sachsen-Anhalt wehren sich dagegen seit Jahren vor Gericht. Sie werden vertreten von der Saarbrücker Anwaltskanzlei ihres früheren Wirtschaftsministers Horst Rehberger (FDP), einem Befürworter der Gentechnik in der Landwirtschaft. Sie klagten vor dem Landgericht in Saarbrücken und bekamen Recht. Die Richter werteten 2009 Teile der Broschüre als verbotene Schmähkritik, die von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes nicht gedeckt sei.

Das Oberlandesgericht sah dies 2010 in zweiter Instanz anders und erlaubte die Äußerungen des Öko-Aktivisten. Begründung: Das Ganze sei keine Schmähkritik, die dazu diene, den anderen als Menschen herabzuwürdigen. Es gehe vielmehr um eine politische, sachbezogene Diskussion. OLG-Präsident Roland Rixecker damals weiter: In einer solchen Diskussion über eine Frage wie die Gentechnik müssten Betroffene, die im öffentlichen Leben stehen, auch zugespitzte und scharf formulierte Äußerungen hinnehmen. Anders gehe es nicht, wenn man Transparenz und einen öffentlichen Diskurs zu solchen Themen haben wolle. Motto: "Wir müssen die entsprechenden Äußerungen nicht teilen. Aber wir dürfen sie nicht verbieten."

Die Betroffenen zogen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und rügten zehn Äußerungen der Broschüre als Verletzung ihrer Menschenwürde. Die Bundesrichter gaben ihnen teilweise, etwa zur Hälfte, Recht und betonten im Dezember 2011: Das OLG habe die zehn Äußerungen zwar zu Recht nicht als Schmähkritik eingeordnet. Es hätte aber bei vier Aussagen zu "Geldwäsche" und "Veruntreuung" genauer hinsehen und zwischen Meinungsfreiheit und Menschenwürde abwägen müssen. Das soll nun am Montag geschehen.

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