Prozess nach „Geisterfahrer-Unfall“ mit drei Toten

Trier · Nach einem „Geisterfahrer-Unfall“ mit drei Toten auf der A 1 muss sich die 61-jährige Falschfahrerin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Das Landgericht in Trier ließ nach Angaben vom Freitag eine entsprechende Anklage zu.

Die Autofahrerin war im Oktober 2012 von einem Rastplatz bei Hetzerath (Kreis Bernkastel-Wittlich) in falscher Richtung auf die A 1 aufgefahren und in den Wagen eines Vaters (31)aus Bad Ems gekracht. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. Bei dem Unfall waren der Vater, seine neun Jahre alte Tochter und sein sieben Jahre alter Sohn ums Leben gekommen. Zwei weitere Töchter des Mannes im Alter von damals vier und zehn Jahren sowie die Falschfahrerin wurden schwer verletzt.

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