Neues Gesetz Prostituierte im Saarland müssen sich künftig anmelden

Saarbrücken · Der Regionalverband soll landesweit auch für Kontrollen der Betriebe zuständig werden.

 Das Prostituiertenschutzgesetz des Bundes soll die Sicherheit von Prostituierten und ihr Selbstbestimmungsrecht stärken.

Das Prostituiertenschutzgesetz des Bundes soll die Sicherheit von Prostituierten und ihr Selbstbestimmungsrecht stärken.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Prostituierte, die im Saarland ihrer Arbeit nachgehen wollen, müssen sich in Zukunft mit Lichtbild und persönlichen Daten beim Regionalverband Saarbrücken anmelden. Die Behörde stellt dann eine auf zwei Jahre gültige Anmeldebescheinigung aus. Diese kann nur verlängert werden, wenn die Prostituierten nachweisen, dass sie sich regelmäßig vom Regionalverband gesundheitlich haben beraten lassen.

Außerdem wird der Regionalverband zuständig für die Kontrolle der Prostitutionsgewerbe. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Dieser wurde gestern im Landtag in erster Lesung ohne Aussprache mit den Stimmen von CDU und SPD angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Sozialausschuss überwiesen. Die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.

Mit dem Landesgesetz soll das Prostituiertenschutzgesetz des Bundes umgesetzt werden. Es hat unter anderem zum Ziel, den Schutz von Prostituierten und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, „verträgliche Arbeitsbedingungen“ durchzusetzen, die Gesundheit zu schützen und Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen.

Sozialministerin Monika Bachmann (CDU) bezeichnete das Gesetz als „Meilenstein in der deutschen Sozialpolitik“. Prostitution sei kein Beruf wie jeder andere. Wer ihn aber ausüben wolle, solle dies unter menschenwürdigen und rechtsstaatlichen Bedingungen tun können.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Bordelle. Eine Erlaubnis darf nur noch erteilt werden, wenn gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden und der Betreiber als zuverlässig eingestuft wird. Die Betriebe müssen auf die Kondom­pflicht hinweisen. Wer als Freier nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird, muss mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro rechnen. Unklar ist aber, wie diese Kondompflicht konkret durchgesetzt werden kann.

Zur Begründung, warum der Regionalverband landesweit für alle diese Aufgaben zuständig wird, verwies die Landesregierung auf dessen langjährige Erfahrung in der gesundheitlichen Beratung von Prostituierten. Der Regionalverband unterhält eine Beratungsstelle für Aids und sexuelle Gesundheit. Da Prostituierte ihre Tätigkeit ganz überwiegend im Regionalverband ausübten und es sich um einen sensiblen Bereich mit hoher Dunkelziffer handele, sei es sinnvoll, den in der Prostitution Tätigen einen möglichst anonymen Zugang zu der zuständigen Behörde zu ermöglichen. Dies sei im Ballungsraum Saarbrücken am besten gegeben.

Das Land muss dem Regionalverband einen finanziellen Ausgleich zahlen. Weil nicht klar ist, wie viele Prostituierte es im Saarland gibt, ist eine Abschätzung der finanziellen Folgen schwierig. Eine grobe Schätzung geht von jährlich laufenden Kosten in Höhe von 243 807 Euro aus. In geringerem Umfang sind mit der neuen Aufgabe der Regionalverbandes auch Einnahmen verbunden. Wenn sich eine Prostituierte anmeldet, wird eine Gebühr fällig, die in Gesetzesbegründung mit 50 Euro angegeben wird.

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