Probt die Verwaltung die Kappensitzung?
Friedhofsengel von SchmelzProbt die Verwaltung die Kappensitzung?Zum Artikel "Ein Engel vor Gericht" (SZ vom 29./30
Friedhofsengelvon Schmelz
Probt die Verwaltung die Kappensitzung?
Zum Artikel "Ein Engel vor Gericht" (SZ vom 29./30. Oktober)
Da sollen Flügel gestutzt und Köpfe gekürzt werden? Mittelalterliche Zustände in der kleinen Primsgemeinde? Denkt niemand an die Kosten, die durch so einen Unsinn entstehen? Denkt niemand an die Hinterbliebenen? Ist es wirklich notwendig, als trauernder Hinterbliebener sich mit einer scheinbaren Streitlust von Kommunalpolitikern auseinandersetzen zu müssen? Nur Heidenkinder haben dafür Verständnis.
Ute Ambos, Schmelz
Die Lächerlichkeit braucht einen Namen
Zum selben Artikel
Die Verantwortlichen in Schmelz sollten mit Namen genannt werden, denn Lächerlichkeit braucht einen Namen! Gott sei Dank gibt's wenigstens Richter mit Hirn.
M. Körner, Wallerfangen
Augenmerk auf die wesentlichen Probleme
Zum selben Artikel
Ich denke, dass der Bürgermeister von Schmelz sein Augenmerk auf die wesentlichen Probleme richten sollte, anstatt seinen neuesten Hobbys, Wandern und unnötige Rechtsstreite führen, nachzugehen. Ein braver Steuerzahler, ein ehemaliger Mitarbeiter und früherer Schulkamerad des Verwaltungschefs ist gestorben, die Satzung war scheinbar lückenhaft und dafür wird prozessiert, was das Zeug hält. Gott schütze die Gemeinde.
Werner Wackenberger, Schmelz
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Zum selben Artikel
Muss es sein, dass der weitere Verbleib einer Engelsfigur auf einem Grab durch ein Gericht entschieden werden muss? Verhalten sich die Gemeindeverantwortlichen korrekt? Konsequenzen werden jedem Grundstückseigentümer öffentlich angedroht bei verunreinigten Gehwegen, auch an unbebauten Grundstücken. Ungepflegte Grabstätten werden im amtlichen Nachrichtenblatt namentlich genannt. Muss das sein? Gibt es auch für die Gemeinde Konsequenzen bei Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht im Winter auf Straßen und Gehwegen? Aber ein Engel, der das Grab eines viel zu früh Verstorbenen ziert und fünf Zentimeter zu hoch mit seinem Flügel schlägt, beschäftigt die Gemeinde so sehr, dass diese mit der Mutter des Verstorbenen vor Gericht zieht und sie mit Konsequenzen zu rechnen hat. Wird in Schmelz mit zweierlei Maß gemessen?
Johannes Schmitt, Schmelz
Herz und Verstand sind wohl zu klein
Zum selben Artikel
Der Verstorbene war ein langjähriger Gemeindediener seiner Heimatgemeinde. Wenn dieser Trauerengel zu groß war für die Verwaltung, waren Herz und Verstand der Verantwortlichen wohl viel zu klein.
Sylvia Görgen, Schleid