Priester akzeptiert Rauswurf nach Kindesmissbrauch

Trier. Der erste Rauswurf eines Priesters im Bistum Trier ist perfekt: Bis Donnerstag vergangener Woche hätte ein 72 Jahre alter Geistlicher Zeit gehabt, gegen seine Entlassung aus dem Klerikerstand Rekurs (Berufung) einzulegen

Trier. Der erste Rauswurf eines Priesters im Bistum Trier ist perfekt: Bis Donnerstag vergangener Woche hätte ein 72 Jahre alter Geistlicher Zeit gehabt, gegen seine Entlassung aus dem Klerikerstand Rekurs (Berufung) einzulegen. Nachdem der emeritierte Theologieprofessor dies nach Angaben von Bischofssprecher Stephan Kronenburg offenbar nicht getan hat, ist das Entlassungsdekret rechtskräftig.Der Bistumspriester hatte sich zwischen 1966 und 1980 an fünf minderjährigen Jungen vergangen, in zwei Fällen über einen längeren Zeitraum. Unter den Opfern war auch der Neffe des Priesters. Er informierte vor zwei Jahren das Bistum über den Jahrzehnte zurückliegenden Missbrauch, der so zumindest kirchenrechtlich noch geahndet wurde. Strafrechtlich waren die Missbrauchsfälle bereits verjährt. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das das Kirchenrecht kennt. Ein katholischer Priester verliert damit sämtliche Rechte, die mit seinem Priesteramt verbunden sind - etwa die Feier eines Gottesdienstes oder das Spenden von Sakramenten.

In den vergangenen zweieinhalb Jahren sind wegen Missbrauchs 16 weitere kirchenrechtliche Voruntersuchungen gegen Priester des Trierer Bistums eingeleitet worden. Auch ein zweites Verfahren steht nach SZ-Informationen kurz vor dem Abschluss. Dabei geht es um einen im März 2011 beurlaubten Priester, der zuletzt im Dekanat Rhein-Wied eingesetzt war. sey

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