Praxisgebühr kann mehrfach fällig sein

Schwalbach. Ende 2011 hatte Ernestine Heckmann aus Schwalbach einen Unfall. Sie brach sich den Arm und musste mit dem Krankenwagen in eine Klinik eingeliefert werden. Etwa drei Monate später erhielt sie ein Schreiben ihrer Krankenkasse, dass sie für den Transport eine Gebühr von zehn Euro bezahlen müsste

 Bleibt umstritten: die zehn Euro Praxisgebühr. Foto: B&B

Bleibt umstritten: die zehn Euro Praxisgebühr. Foto: B&B

Schwalbach. Ende 2011 hatte Ernestine Heckmann aus Schwalbach einen Unfall. Sie brach sich den Arm und musste mit dem Krankenwagen in eine Klinik eingeliefert werden. Etwa drei Monate später erhielt sie ein Schreiben ihrer Krankenkasse, dass sie für den Transport eine Gebühr von zehn Euro bezahlen müsste. Obwohl ihr davon vorher nichts gesagt worden wäre, habe sie das Geld überwiesen, erklärt ihr Ehemann Horst Heckmann.Sechs Monate später habe sie ein Schreiben von einer Rechtsanwalts-Gesellschaft erhalten, die im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland erneut zehn Euro als Praxisgebühr für den behandelnden Arzt im Krankenhaus angemahnt hat. Und das, obwohl sie in dem Quartal diese bereits vorher bei ihrem Hausarzt entrichtet habe.

Heckmann fragt sich, warum in dem Quartal gleich drei Mal die Praxisgebühr angefallen ist und warum die zehn Euro für die Behandlung in der Klinik nicht von der Krankenkasse, sondern von der KV eingefordert worden sind. Zudem möchte er wissen, warum diese gleich ein Inkassobüro zur Eintreibung des Geldes eingeschaltet hat. "Wer bezahlt eigentlich die Kosten für den Anwalt, die sicherlich ein Vielfaches der Praxisgebühr betragen? Mit Sicherheit die Krankenkasse, also wir alle", überlegt Heckmann.

Dr. Gunther Hauptmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KV), erklärt, dass diese Vorgehensweise zwar korrekt wäre, er dem Leser-Reporter jedoch Recht geben müsse: Der Vorfall zeige gut den "bürokratischen Unsinn" der Praxisgebühr. Es sei tatsächlich so, dass die zehn Euro bei der ersten Notdienst-Behandlung noch mal zu bezahlen seien.

Bei den zehn Euro, die die Heckmanns für den Transport ins Krankenhaus bezahlen mussten, handele es sich dagegen um eine Selbstbeteiligung, stellt der KV-Vorsitzende klar.

Das Problem bei Notfällen sei häufig, dass die Ärzte keine Zeit hätten, die Praxisgebühr einzuziehen. Die Ausfälle würden dann der KV gemeldet, die verpflichtet wäre, das Geld einzutreiben. Da die KV jedoch nicht über das notwendige Personal zur Eintreibung der Gebühren verfüge, habe sie die Aufgabe einem Inkassobüro übertragen. "Wir Ärzte fordern, die Praxisgebühr abzuschaffen oder zumindest auszusetzen." Für den Fall, dass die Krankenkasse dennoch darauf beharre, schlägt KV-Chef Hauptmann vor, die Gebühr über die elektronische Gesundheitskarte einzuziehen. mv

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Horst Heckmann aus Schwalbach. Haben Sie auch etwas zu erzählen, dann wenden Sie sich per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder Mail an: leser-reporter@sol.de

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