Prämie kann Weiterbildung für den Job erleichtern

St. Ingbert. Menschen, die sich beruflich weiterbilden möchten, können sich bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gutschein in Höhe von bis zu 500 Euro zur Kofinanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung ausstellen lassen

St. Ingbert. Menschen, die sich beruflich weiterbilden möchten, können sich bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gutschein in Höhe von bis zu 500 Euro zur Kofinanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung ausstellen lassen. Die Voraussetzung sind: Als Erwerbstätige oder Selbstständige arbeitet man mindestens 15 Wochenstunden und bezieht ein zu versteuernde Jahreseinkommen, das unter 20 000 Euro (beziehungsweise 40 000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Weitere Voraussetzung für die Bildungsprämie ist eine Beratung durch eine entsprechende Beratungsstelle.Eine solche Beratungsstelle gibt es auch in der Biosphären-VHS St. Ingbert. In dem kostenlosen Beratungsgespräch wird geklärt, ob die Voraussetzungen für die Bildungsprämie erfüllt sind. Zu dem Gespräch sind die folgenden Unterlagen mitzubringen: ein Ausweis mit Foto, der Einkommenssteuerbescheid vom letzten beziehungsweise vorletzten Jahr, ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus (für Nicht-Deutsche). Wichtig ist: Die Beratung muss vor Beginn oder der Bezahlung einer beruflichen Weiterbildung erfolgen.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert. Die Beratungsstelle der VHS St. Ingbert befindet sich im Kulturhaus, Annastraße 30 in St. Ingbert. Ansprechpartnerin ist Elke Walgert, Tel. (0 68 94) 3 87 95 11. red

Weitere Infos gibt es über die kostenlose Hotline (08 00) 2 62 30 00 und unter www.bildungspraemie.info.

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