Post weggeworfen: Briefträgerin erhält jetzt weniger Gehalt

Saarlouis. Eine Briefträgerin, die aus zwei unzustellbaren Werbebriefen Warenproben (Schokolade für Katzen) entnommen und diverse überzählige Postwurfsendungen einfach im Papierkorb entsorgt hat, bekommt für ein halbes Jahr vier Prozent weniger Gehalt. Das macht unter dem Strich pro Monat etwa 70 bis 80 Euro netto weniger für die Postbetriebsassistentin

Saarlouis. Eine Briefträgerin, die aus zwei unzustellbaren Werbebriefen Warenproben (Schokolade für Katzen) entnommen und diverse überzählige Postwurfsendungen einfach im Papierkorb entsorgt hat, bekommt für ein halbes Jahr vier Prozent weniger Gehalt. Das macht unter dem Strich pro Monat etwa 70 bis 80 Euro netto weniger für die Postbetriebsassistentin. Mit diesem Ergebnis endete am Freitag ein Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis.Die Postverwaltung war der Beamtin bei einer internen Kontrolle auf die Spur gekommen. An zwei Tagen fand der Kontrolleur in Papierkörben einmal 17 und einmal 74 Postwurfsendungen. Es handelte sich um Überstücke, die erfasst und zur Altpapierverwertung hätten gegeben werden müssen. Dazu die Beamtin: "Das war ein Fehler von mir." Außerdem entdeckte der Kontrolleur im Abfall zwei normale Briefe für den Zustellbezirk der Beamtin - der eine war von einer Bank, der andere von einer Privatperson. "Wie diese Briefe dorthin gekommen sind, weiß ich nicht", betonte die Frau. Auch die Post weiß das nicht. Eventuell waren diese Briefe unter die überzähligen Postwurfsendungen geraten und mit diesen im Papierkorb gelandet. Der schwerste Vorwurf betraf die Entnahme der Warenproben aus den nicht zustellbaren Werbebriefen für Katzennahrung. Warum sie dies getan hatte, konnte die Frau nicht sagen. Eine Katze habe sie nicht. Aber damals sei das halt so gewesen. Wenn etwas übrig geblieben sei, habe es auf dem Tisch gelegen. Und wer etwas wollte, habe es genommen.

Auch dies - so die Post - entspreche nicht den Regeln. Auch solche Sendungen würden erfasst und dann entweder an den Absender zurück geschickt oder kontrolliert geöffnet und vernichtet oder verwertet. Die Postverwaltung bewertete deshalb die Vorfälle als ein Dienstvergehen, das mit einer Gehaltskürzung zu ahnden sei. Zunächst war die Rede von einer Kürzung für zwölf Monate, vor Gericht wurde diese auf die Hälfte reduziert. Außerdem hat die Beamtin ihre Funktion als stellvertretende Teamleiterin und ihren Zustellbezirk verloren. Sie wird jetzt als Springerin eingesetzt.

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