Portopflichtige Statistik-Fragebögen stoßen auf Kritik bei Betroffenen

Saarbrücken. Die schriftliche Vorbefragung des Statistischen Landesamtes in Vorbereitung auf die Volkszählung im Mai 2011 (wir berichteten) hat bei zahlreichen Lesern unserer Zeitung für erheblichen Unmut gesorgt. So wird vor allem moniert, dass der von den angeschriebenen Wohnungs- und Hauseigentümern auszufüllende Fragebogen nicht portofrei zurückgesandt werden kann

Saarbrücken. Die schriftliche Vorbefragung des Statistischen Landesamtes in Vorbereitung auf die Volkszählung im Mai 2011 (wir berichteten) hat bei zahlreichen Lesern unserer Zeitung für erheblichen Unmut gesorgt. So wird vor allem moniert, dass der von den angeschriebenen Wohnungs- und Hauseigentümern auszufüllende Fragebogen nicht portofrei zurückgesandt werden kann. Zudem kritisieren mehrere Betroffene, dass ein identischer Fragebogen im Internet kostenfrei ausgefüllt werden kann - und somit all diejenigen, die über keinen Internetanschluss verfügen, benachteiligt würden. Mit diesen Vorwürfen konfrontiert, erklärt der Leiter des Statistischen Landesamtes, Michael Sossong: "Das ist eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise, die gesetzlich geregelt ist." Tatsächlich heißt es im Bundesstatistikgesetz (§ 15, Absatz 3), dass bei einer entsprechenden Befragung die Antwort "für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen" ist. Mit "Empfänger" ist in diesem Falle das Statistische Landesamt gemeint. Beim Vorwurf, dass nicht-internetfähige Betroffene benachteiligt seien, verweist Sossong auf das gleiche Verfahren bei der Steuererklärung. Daran nehme niemand Anstoß. jos

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