Polizistin geschubst: Sechs Monate ohne Bewährung
Saarbrücken. Vor dem Saarbrücker Amtsgericht musste sich jetzt ein 29-jähriger arbeitsloser Koch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung verantworten. Im Mai 2007 gab es in der Wohnung des Saarbrückers und seiner Partnerin einen heftigen Streit. Den herbeigerufenen Polizeibeamten gelang es zunächst nicht, in die Wohnung zu kommen. Sie forderten Verstärkung an
Saarbrücken. Vor dem Saarbrücker Amtsgericht musste sich jetzt ein 29-jähriger arbeitsloser Koch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung verantworten. Im Mai 2007 gab es in der Wohnung des Saarbrückers und seiner Partnerin einen heftigen Streit. Den herbeigerufenen Polizeibeamten gelang es zunächst nicht, in die Wohnung zu kommen. Sie forderten Verstärkung an.Das Haus wurde umstellt. Eine Kommissarin (28) stand im Garten, um das Haus an der Rückseite zu sichern. Plötzlich sprang der Angeklagte aus dem Fenster. Sofort packte sie ihn. Doch der Flüchtige schubste sie weg. Die Polizistin fiel zu Boden und verstauchte sich den Fuß. Mit einem Sprung über das Gartentor suchte der Angeklagte das Weite. Die Staatsanwältin forderte dafür eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Für die Verteidigung lag die Tat an der unteren Grenze strafrechtlicher Relevanz. Es sei fraglich, ob der Angeklagte die Polizeibeamtin überhaupt als solche erkannt habe. Für das Urteil der Richterin - sechs Monate ohne Bewährung - war das Vorstrafenregister des Angeklagten mitentscheidend. Elf Einträge sind verzeichnet, darunter Raub, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Nach der Urteilsverkündung ging's für den Angeklagten in Handschellen zur Lerchesflur. jht