Strafgesetzbuch Polizisten verärgert über Linken-Politiker

Saarbrücken · Über den Sinn des Strafrechtsparagrafen gegen tätliche Angriffe auf Polizisten wird heftig diskutiert.

 Über den Sinn des Strafrechtsparagrafen gegen tätliche Angriffe auf Polizisten wird heftig diskutiert.

Über den Sinn des Strafrechtsparagrafen gegen tätliche Angriffe auf Polizisten wird heftig diskutiert.

Foto: dpa/Christian Charisius

Der Linken-Innenpolitiker Dennis Lander hat mit seiner Forderung, den 2017 eingeführten Strafrechtsparagrafen 114 zum Schutz der Polizisten und anderer Vollstreckungsbeamter vor tätlichen Angriffen wieder abzuschaffen, einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die CDU-Innenpolitikerin Ruth Meyer sprach von einem „Schlag ins Gesicht all derjenigen, die Tag für Tag ihre eigene Sicherheit aufs Spiel setzen, um uns zu schützen“.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), David Maaß, sieht Lander auf einem „gefährlichen Weg“. Die GdP habe jahrelang viel Zeit und Kraft investiert, damit auch mit den Mitteln des Strafrechts die Gewaltspirale gegen Polizisten eingedämmt werde. Die Linksfraktion stelle sich ins politische Abseits, sagte Maaß. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bezeichnete Landers Forderung als „völlig Banane“. Die Hemmschwelle, sich gegen staatliche Einrichtungen auch tätlich zur Wehr zu setzen, sinke immer weiter, erklärte DPolG-Landeschef Sascha Alles.

 Dennis Lander, Linksfraktion, ist seit 2017 Mitglied des saarländischen Landtags

Dennis Lander, Linksfraktion, ist seit 2017 Mitglied des saarländischen Landtags

Foto: Thomas Wieck

Lander sieht für den neuen Paragrafen 114 keinen Bedarf, weil das Strafgesetzbuch Polizisten wie alle anderen Menschen bereits vor Körperverletzung schütze. Mit dem Paragrafen 114, den Innenminister Klaus Bouillon (CDU) gerne verschärfen würde, will die Politik Repräsentanten des Staates besonders schützen. Wer einen im Dienst befindlichen Polizisten oder anderen Vollstreckungsbeamten tätlich angreift, dem drohen drei Monate bis fünf Jahre Haft.

Lander hatte erklärt, dass Rechtsexperten unter dem Begriff „tätlicher Angriff“ nicht nur schwere körperliche Gewalttaten verstünden, sondern „bereits etwa das bloße Schubsen eines Polizeibeamten“ mit mindestens drei Monaten Gefängnis bedroht werde.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erklärte, nachdem sich die Linke in der Vergangenheit „sehr konstruktiv“ zum Themenfeld Polizei eingebracht habe, könne dieser Äußerung nur „mit äußerstem Unverständnis“ entgegnet werden. „Man kann nur hoffen, dass es sich um eine Einzelmeinung handelt“, so der BDK-Landesvorstand.

CDU-Politikerin Meyer und die Gewerkschaften warfen Lander vor, das Schubsen eines Polizeibeamten zu verharmlosen. Der DPolG-Vorsitzende Alles bezeichnete die Aussage als inakzeptabel, der BDK forderte eine Distanzierung. Alles sagte, niemand lasse sich gerne anspucken oder anpöbeln. Friedliche Bürger hätten nichts zu befürchten, unfriedliche hingegen schon.

GdP-Chef Maaß widersprach auch Landers Einschätzung, dass härtere Strafen nicht zu einer stärkeren Abschreckung führen: „Wer solche Forderungen öffentlich macht, hat augenscheinlich von Straftheorien und deren Wirkung keine Ahnung.“ Lander hatte sich hingegen auf die empirische Sanktionsforschung berufen. Polizisten, so Maaß, dürften „keine lebendige Zielscheibe für den Frust aus Teilen der Bevölkerung“ sein“.

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