Polizei Polizisten für Lockerung des Tattoo-Verbotes

Saarbrücken · Junge Polizisten haben eine Debatte über Tätowierungen angestoßen. Müssen die Tattoos weg oder reicht es, sie zu verdecken?

 Symbolbild

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Foto: picture alliance / dpa/Patrick Seeger

Moden kommen und gehen. Diese Launen mussten sich Tattoos nie unterwerfen. Schon Ötzi hatte 61 davon. Die alten Maya kolorierten ihre Haut mit Tinte – die Maori in Neuseeland tun dies bis heute. Die Faszination für den Körperschmuck findet auch in Deutschland viele Anhänger. Immerhin jeder vierte Bundesbürger zwischen 25 und 43 Jahre ist tätowiert. Zu den beliebtesten Stellen bei Frauen und Männern gelten neben den Schulterblättern vor allem die Ober- und Unterarme.

Dabei kann die Entscheidung für ein Unterarm-Tattoo eine Entscheidung gegen die Anstellung bei der saarländischen Polizei sein. Denn das Innenministerium schreibt vor, dass „im Dienst – ausgenommen Dienstsport – Hautzeichnungen nicht sichtbar sein dürfen“. Als Maßstab für die Sichtbarkeit werde das Uniformkurzhemd angewandt. Wird die Tätowierung durch dieses nicht verdeckt, hat ein potenzieller Polizist ein Problem. Dann muss er „mit der Entfernung der Tätowierung im sichtbaren Bereich (mit dem Ziel einer kompletten Entfernung) noch vor dem Einstellungstermin beginnen.“

Die Regelung, dass Tattoos nicht sichtbar sein dürfen, begründet das Innenministerium wie folgt: Präsenz und Auftreten der Polizei in der Öffentlichkeit hätten Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden der Bürger. „Mit einem angemessenen äußeren Erscheinungsbild tragen die Polizisten den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an Uniformträger Rechnung.“

Ähnliches gilt auch für Gesichts-Piercings: Diese seien während des Dienstes zu entfernen, teilt Polizeisprecher Stephan Laßotta mit. „Sonstiger Schmuck und Ohrringe dürfen nicht zu erhöhter Gefahr führen. Ob etwas zu erhöhter Gefahr führt, entscheidet entweder der Polizeiarzt oder der Dienstvorgesetzte“, erklärt Laßotta.

Gegen die Tattoo-Regelung wehrt sich nun die Junge Gruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie will, dass es ausreicht, die Tattoos mit einem Langarmhemd zu überdecken. Somit sollen die häufig schmerzvollen und kostspieligen Entfernungen vermieden werden. Die Polizei könne es sich aufgrund stark rückläufiger Bewerberzahlen nicht leisten, Personen mit Tattoos abzulehnen, da dies keinen qualitativen Mangel bedeute. Die Polizei bestreitet allerdings einen starken Rückgang der Bewerberzahlen.

Sich an der aktuellen Lebenswirklichkeit zu orientieren und Vorschriften zu hinterfragen, hält auch der Landesvorsitzende des GdP-Mitbewerbers Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Sascha Alles, grundsätzlich für richtig. Allerdings müsse man die Interessen des Polizisten und seines Dienstherren gegeneinander abwägen. „Die Polizei sorgt sinnbildlich für Sicherheit und Ordnung. Dabei kommt es in dieser Frage klar auf den Betrachter an, ob Tattoos stören oder nicht.“ Zwingend solle sich aber kein Kollege die Tattoos entfernen lassen müssen.

Das machen aber immer noch viele Polizisten, wie die Geschäftsführerin der Hautlicht GmbH und Lasertherapeutin Lidia Klink weiß: Etwa fünf Prozent ihrer Kunden seien aus dieser Berufsgruppe. „Neben dem Beratungsgespräch erwarten den Kunden fünf bis zehn Sitzungen, um das Tattoo zu entfernen“, sagt sie. Da zwischen den Behandlungen sechs bis acht Wochen liegen, kann eine vollständige Entfernung des Tattoos mehr als ein Jahr dauern. Bei der Laserbehandlung werden die Farbpigmente zerstört, Hautreaktionen, Blasenbildung und Wunden können Behandlungsfolgen sein. Bei schlechter Wundheilung besteht ein höheres Risiko der Narbenbildung. Die Kosten der Behandlung trägt der Kunde selbst.

Vielleicht zieren schon bald häufiger Polizisten mit langen Hemdsärmeln die saarländischen Straßen – auch bei sommerlichem Wetter. Denn das Saar-Innenministerium will die Auflage, Tattoos entfernen zu lassen, auf den Prüfstand stellen.

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