Polizist zahlt Opfer Schmerzensgeld

Saarbrücken · Kommissar muss sich von seinem „Traumberuf“ verabschieden und umsatteln.

 Anwalt Weber und der Noch-Polizist packen zusammen. Foto: SZ

Anwalt Weber und der Noch-Polizist packen zusammen. Foto: SZ

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Vor dem Sitzungssaal der kleinen Strafkammer am Saarbrücker Landgericht haben gestern drei Geldumschläge ihre Besitzer gewechselt. Axel Weber, Verteidiger des wegen Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Urkundenfälschung angeklagten Kommissars M., verteilte Bargeld. Die Kuverts mit je vier 500-Euro Scheinen übergab er als Anzahlung auf Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche an den Anwalt von zwei Männern aus Idar-Oberstein und einen Rumänen. Raymond Gilles, Vorsitzender Richter der Berufungskammer, unterbrach dafür eigens die Sitzung. Denn: Die Zahlungen an die Opfer des seit 2014 vom Dienst suspendierten Kommissars waren eine Voraussetzung für eine Verständigung im Strafprozess, die nicht nur in Juristenkreisen als "Deal" bezeichnet wird. Im Fall des 32-jährigen Polizisten, der nach eigenen Angaben in seinem "Traumberuf" gearbeitet hat, einigten sich - wie bereits berichtet - Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Nebenkläger und Richter im Vorfeld der Hauptverhandlung darauf, dass im Fall eines detaillierten Geständnisses, der Schmerzensgeldzahlung und glaubhaften Entschuldigungen die ursprünglich verhängte Haftstrafe reduziert werden kann, so dass noch eine Bewährungsstrafe möglich sei. Das Schöffengericht am Saarbrücker Amtsgericht hatte den Beamten im Mai zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Dagegen legte Kommissar M., der auch gelegentlich als "Folter-Kommissar" bezeichnet wurde, Berufung ein. Signale für eine mildere Strafe im Fall eines Geständnisses stießen bei dem Angeklagten damals noch nicht auf offene Ohren.

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