In Prozess gegen einen Kollegen Polizist soll falsch ausgesagt haben

Saarbrücken · Seine Aussage in einem Prozess gegen seinen zwischenzeitlich aus dem Dienst entfernten Kollegen hat für einen Kommissar der Saarbrücker Polizeiinspektion St. Johann ein böses Nachspiel.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten, der zeitweise den Dienstgruppenleiter der Wache vertreten hatte, vor, in dem ersten Verfahren gegen den so genannten "Folter-Polizisten" vor Gericht eine falsche uneidliche Aussage gemacht zu haben. Konkret ging es darum, ob es über einen Vorfall am Tattag, einem Sonntag im Februar 2014, ein Gespräch mit dem damaligen Streifenpartner des Beamten gegeben hatte. Der jetzt angeklagte Kommissar hatte dies in seiner Zeugenvernehmung vor dem Saarbrücker Schöffengericht ausdrücklich ausgeschlossen.

Heute steht der damalige Zeuge selbst vor Gericht. Er muss sich wegen uneidlicher Falschaussage vor einer Strafrichterin am Saarbrücker Amtsgericht verantworten. Wird er schuldig gesprochen, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Nach SZ-Informationen steht auch die Oberstaatsanwältin auf der Zeugenliste, die in dem Verfahren gegen den "Folter-Polizisten" die Anklage vertreten hatte. Zudem sollen mehrere Polizeibeamte aussagen.

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