Neue Verordnung des Bundes Das erwartet Urlaubs-Rückkehrer ab Sonntag an der saarländischen Grenze

Saarbrücken · Die Bundesregierung hat angekündigt, die Corona-Kontrollen für Reiserückkehrer ab Sonntag zu verschärfen. Was heißt das für die Polizei im Grenzgebiet? Gibt es Sonderschichten? Wartezeiten bei der Einreise? Wie ist das im alltäglichen Grenzverkehr geregelt?

 Nach SZ-Informationen wird die Bundespolizei an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg wegen der neuen Urlaubsrückkehrer-Regelung nicht verstärkt kontrollieren.

Nach SZ-Informationen wird die Bundespolizei an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg wegen der neuen Urlaubsrückkehrer-Regelung nicht verstärkt kontrollieren.

Foto: dpa/Christoph Reichwein

Auch klare Ansagen können erstmal für Ratlosigkeit sorgen. Dann zum Beispiel, wenn sie aus der Politik kommen, und die, die sie umsetzen sollen, nicht rechtzeitig informiert werden. Die Ansage aus Berlin war klar: Ab dem 1. August, also ab diesem Sonntag, sollen alle Menschen, die älter als zwölf Jahre sind und aus dem Urlaub zurück nach Deutschland kommen, nachweisen, dass sie entweder gegen Corona geimpft, genesen oder getestet sind. Bisher galt das nur für Flugreisende. Einen formalen Beschluss der Regierung zu einer Kontrolle für Menschen, die mit der Bahn oder dem Auto unterwegs in den Ferien waren, gab es aber zunächst nicht. Und so war am Freitag lange unklar, wer denn die Urlauber ab Sonntag kontrolliert und wie das vonstatten gehen soll.