Automatisierte Erkennung Polizei soll Kfz-Kennzeichen erfassen dürfen

Saarbrücken · Die Ermittler hatten diese Befugnis schon einmal, konnten sie aber nie nutzen. Die Technik ist umstritten.

 Anlage zur automatisierten Kennzeichen-Erfassung

Anlage zur automatisierten Kennzeichen-Erfassung

Foto: dpa/Daniel Karmann

Die große Koalition hält an ihren Plänen fest, der Polizei die Erfassung von Kfz-Kennzeichen und den automatischen Abgleich mit Fahndungsdaten zu ermöglichen. Kürzlich ergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Regelungen anderer Bundesländer, durch die Autofahrer vor einer zu weitgehenden Erfassung ihrer Nummernschilder geschützt werden, sollen bei der Änderung des Polizeigesetzes berücksichtigt werden, wie das Innenministerium auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte.

Aktuell verfügt die saarländische Polizei nicht über eine entsprechende Technik. Das System, dessen Kosten auf über 100 000 Euro geschätzt werden, soll aber angeschafft werden, sobald das Gesetz geändert ist. Dabei werden mit speziellen Geräten an der Fahrbahn die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos gescannt und kurz mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst. Die Insassen bekommen davon nichts mit. Ergibt der automatisierte Abgleich mit dem Fahndungsbestand keinen Treffer, werden die Daten sofort gelöscht. Zeigt das System eine Übereinstimmung an, überprüft ein Polizist den Fall und veranlasst gegebenenfalls die Verfolgung.

Der Landtag hatte die polizeiliche Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung im Jahr 2007 mit absoluter CDU-Mehrheit eingeführt, die notwendige Technik wurde aber nie angeschafft. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 die hessische und die schleswig-holsteinische Regelung zur Kennzeichenerfassung für nichtig erklärt hatte, kam die Saar-Regierung zu dem Schluss, dass auch ihre Regelung den Anforderungen der Karlsruher Richter nicht standhält. 2012 tilgte die große Koalition die Kennzeichenerfassung daher aus dem Polizeigesetz.

Den Bemühungen der CDU, die automatisierte Kennzeichenerfassung wieder einzuführen, erteilte die SPD in der Folge zunächst eine Absage. Die generelle Kennzeichenüberwachung sei „ein stumpfes Schwert der Kriminalitätsprävention“, erklärte die Partei im Jahr 2016. In den Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl 2017 setzte sich dann aber die CDU durch. Offizielle Linie der Koalition: Angesichts der angespannten Terror- und Gefährdungslage müsse man der Polizei schnellstmöglich die zum Schutz der Bürger notwendigen Befugnisse einräumen – und zwar im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Linke forderte die große Koalition auf, ihre Pläne fallen zu lassen. Die Richter hätten klargestellt, dass eine Erfassung der Kennzeichen ohne gewichtigen Anlass wie einer konkreten Gefahr und ohne eine zeitliche und räumliche Begrenzung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, sagte der Linken-Innenpolitiker Dennis Lander. Das sei auch ein Rückschlag für CDU und SPD im Saarland, die viel Geld für eine automatisierte Kennzeichenerfassung ausgeben wollten, das besser für mehr Polizeikräfte investiert würde.

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