Polizei: Laute Musik aus Autos ist eine Ordnungswidrigkeit

Sulzbach. Mehrere SZ-Leser-Reporter aus Sulzbach, die anonym bleiben möchten, haben sich über zu laute Musik aus Autos beschwert, die an der Ampel am Ravanusaplatz halten. Die Leser-Reporter arbeiten in den umliegenden Gebäuden der Kreuzung Sulzbachtalstraße/Auf der Schmelz und fühlten sich durch die laute Beschallung derart gestört, dass konzentriertes Arbeiten fast schon unmöglich sei

Sulzbach. Mehrere SZ-Leser-Reporter aus Sulzbach, die anonym bleiben möchten, haben sich über zu laute Musik aus Autos beschwert, die an der Ampel am Ravanusaplatz halten. Die Leser-Reporter arbeiten in den umliegenden Gebäuden der Kreuzung Sulzbachtalstraße/Auf der Schmelz und fühlten sich durch die laute Beschallung derart gestört, dass konzentriertes Arbeiten fast schon unmöglich sei.Die SZ hat bei der örtlichen Polizei nachgefragt, wie sich die Bürger in so einer Situation verhalten sollen. Nach Angaben von Erwin Mohns von der Polizei Sulzbach ist das in der Straßenverkehrsordnung als "nicht normales Verhalten aufgeführt" und ist daher eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann und werde von der Polizei verfolgt.

Sollte ein Bürger von einer solchen Lärmbelästigung betroffen sein, empfiehlt Mohns, sich das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie den Fahrzeugtyp zu notieren und gegebenenfalls auch Angaben zum Fahrer. Dieser könne dann angezeigt werden. Das Vergehen werde in der Straßenverkehrsordnung mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt. Sollte die Lärmbelästigung jedoch ausufern, so dass die Allgemeinheit davon betroffen ist, trete das Ordnungswidrigkeitengesetz in Kraft. Dann werde das Bußgeld entsprechend höher. Das liegt nach Mohns Worten dann im Ermessen der zuständigen Bußgeldstelle, eine Strafzahlung von bis zu 5000 Euro wäre möglich. der

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