Politik setzt bei sich den Rotstift an

Saarbrücken. Regierungs- und Oppositions-Parteien im Saar-Landtag haben sich gestern positiv zu Plänen der Landesregierung geäußert, Änderungen bei den Ministerpensionen vorzunehmen. In der Öffentlichkeit stellt sich unterdessen die Frage, warum es bei den Staatssekretären keine Versorgungsabstriche gibt

Saarbrücken. Regierungs- und Oppositions-Parteien im Saar-Landtag haben sich gestern positiv zu Plänen der Landesregierung geäußert, Änderungen bei den Ministerpensionen vorzunehmen. In der Öffentlichkeit stellt sich unterdessen die Frage, warum es bei den Staatssekretären keine Versorgungsabstriche gibt. Für sie ist das Beamtenrecht entscheidend, das laut Staatskanzlei nicht zur Diskussion stand. Für die Minister ist das Ministergesetz entscheidend.CDU-Fraktionschef Klaus Meiser sprach von einem "berechtigten Einschnitt". Die Eingriffe bei den Ministern seien "keine Symbolik", sondern ein "Gleichklang" mit den Kriterien der Altersversorgung von Bundesministern. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Reinhold Jost, erinnerte daran, dass bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag eine Überprüfung der Ministerversorgung festgelegt worden sei. Die Politik könne keine Sparanstrengungen vom Bürger verlangen, wenn man nicht selbst mit gutem Beispiel vorangehe. "Beim Kehren der Treppe fängt man auch oben an", so Jost. Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine nannte die Einschnitte "richtig". Im Zuge allgemeiner Rentenkürzungen sei es nicht vermittelbar, dass bei Spitzenpolitikern keine Abstriche vorgenommen werden. Michael Hilberer, Vormann der Piraten, hielt den Schritt für "längst überfällig". Ähnlich äußerten sich auch Hubert Ulrich und Simone Peter von den Grünen. Ihrer Meinung nach sollte es auch Änderungen bei der Versorgung der Staatssekretäre geben. Meiser sagte, man werde sich diesen Bereich "kritisch anschauen", wenn es Bedarf gebe.

Nach den Vorstellungen der Landesregierung muss man künftig wenigstens vier (statt bisher zwei) Jahre Minister sein, um Pensionsansprüche zu erwerben. Und: Versorgungsleistungen werden frühestens mit 65 gezahlt. Dabei wird das Ruhestandseintrittsalter der Regelaltersgrenze für Beamte angepasst. Wer früher in Pension geht, muss Abschläge hinnehmen. Bisher hatten Kabinettsmitglieder nach drei Amtsjahren Ansprüche ab dem 55. Lebensjahr. Landtags-Präsident Hans Ley (CDU) sagte der SZ, das Saar-Parlament habe bereits 2009 "entscheidende Veränderungen" bei der Altersversorgung der Abgeordneten vorgenommen. So gebe es erst ab zehn Jahren Parlaments-Zugehörigkeit mit 65 rund 35 Prozent der Diäten von 5000 Euro. gp

Meinung

Pensionen auf den Prüfstand

Von SZ-RedakteurGuido Peters

Besser spät als nie: Die Landesregierung hat Wort gehalten und Abstriche bei der komfortablen Ministerversorgung vorgenommen. Gewiss, das sind nicht die großen Einsparungen, die den maroden Haushalt in Ordnung bringen. Aber sie sind ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit, dass auch die Politik ihren Beitrag leisten will, wenn sie vom Bürger Sparanstrengungen fordert. Dennoch können die geplanten Einschnitte nur ein erster Schritt sein auf dem Weg, alle Pensionsansprüche auf den Prüfstand zu stellen. Auch die der Staatssekretäre und kommunalen Wahlbeamten wie Bürgermeister, deren noble Versorgung nicht tabu sein darf. Gerade in Zeiten, in denen Normal-Rentner mit massiven Kaufkraft-Einbußen zu kämpfen haben.

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