Podcast „Tatort Saarland“ Wie Hugo Lacour zum Unterweltkönig von Saarbrücken wurde – eine Chronologie

Special | Saarbrücken · Der Name Hugo Lacour machte in den 1980er und 90er Jahren bundesweit Schlagzeilen – wegen Raubdelikten, Mord und seiner angeblichen Nähe zur Saar-Politik. Wie er seine Karriere als Verbrecher einschlug – ein Überblick.

Podcast "Tatort Saarland": Die Chronologie von Unterweltkönig Hugo Lacours
Foto: Werner Wunderlich

18.10.1943: Hugo Lacour wird während des Zweiten Weltkrieges in Saarbrücken-Burbach geboren. Er ist das 13. Kind seiner Eltern – eines Franzosen und einer Deutschen. Lacour ist französischer Staatsbürger. In seiner Biografie beschreibt der Ex-Unterweltkönig die Anfangsjahre seines Lebens als schwierig. Immer wieder kommt es zu Luftangriffen, Bomben zerstören Häuser, viele Familien verlieren damals ihre Obhut. In den Folgejahren wird Lacour nach eigenen Angaben mehr von seinen Brüdern und Schwestern als seinen Eltern erzogen.

1950er: Lacour schreibt in seiner Biografie, dass er als Jugendlicher mit dem Ringen anfängt, in dem Sport damals schnell auch Erfolge feiert. Seine Erfahrungen im Kampfsport helfen ihm demnach auch bei sogenannten Straßenkämpfen in den 1950er Jahren. Es sei immer wieder zu Kämpfen zwischen Jugendlichen verschiedener Viertel gekommen. Er driftet ab, hat schnell keine Lust mehr auf Schule, treibt sich rum. Bereits mit 13 habe er Poker in Kneipen gespielt, sei dort bereits mehrfach mit der Polizei in Konflikt geraten. Erste kleinere Delikte wie Einbrüche in Kneipen, um Kühlschränke zu leer trinken, oder das Aufknacken eines Zigarettenautomats folgen.

Anfang 1960: Wie sich Lacour in seiner Biografie selbst erinnert, wird er am 12. Februar 1960 erstmals wegen eines Raubes zu einer Haftstrafe verurteilt. Mit 17 Jahren sitzt er zum ersten Mal im Gefängnis.

1962: Lacour wird im Rotlichtmilieu tätig, bewegt sich im Nachtclubgeschäft – auch grenzüberschreitend. Es folgen weitere Straftaten: darunter Körperverletzung, Diebstahl und schwerer Diebstahl.

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Foto: dpa/David Inderlied

1969: Lacour rückt immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Spätestens nach einem Artikel vom 30. Oktober 1969 in der Saarbrücker Zeitung ist der Name Hugo Lacour ein Begriff für die Saarländer: Nach einer Festnahme wegen gefährlicher Körperverletzung wird Lacour im Uniklinikum Homburg untersucht. Beim Rücktransport in die JVA Saarbrücken flieht er. Seine Freiheit dauert nicht lange. Wenige Tage später, Anfang November, kommt er erneut ins Gefängnis.

Februar 1970: Lacour kommt wegen schwerer Körperverletzung für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hat laut Landgericht Saarbrücken einen 41-Jährigen im Februar 1969 so schwer misshandelt, dass dieser zwei Wochen lang in Lebensgefahr schwebte.

1970er Jahre: In den 70ern füllt Lacour weiter sein Vorstrafenregister – Körperverletzung, Raub und illegales Glücksspiel. In manchen Verfahren kommt Lacour davon – im April 1971 etwa steht er wegen der mutmaßlichen Misshandlung einer Prostituierten vor Gericht. Das Verfahren wird später eingestellt.

April 1986: Hugo Lacour rückt erneut ins Visier der Polizei, doch dieses Mal geht es sogar um Mord. Lacour soll etwas mit dem Verschwinden des Saarbrücker Kaufmanns Heinz W. zu tun haben. Dieser ist seit dem 22. August 1985 spurlos verschwunden. Indizien sprechen gegen Lacour: Er soll im Besitz des gelben Mercedes des Vermissten und eines gefälschten Geldwechsels in Höhe von 1,6 Millionen DM gewesen sein.

März 1987: Bevor es zur Anklage wegen Mordes kommt, muss sich Lacour zunächst wegen einer anderen Straftat vor Gericht verantworten. Es geht um einen Überfall auf einen Sparkassen-Kurier in Gersweiler. Urteil: Sechs Jahre und drei Monate Gefängnis.

Juli 1987: Der Mordverdacht gegen Lacour erhärtet sich. Auch seine damalige Freundin rückt ins Visier der Polizei. Lacour sitzt wegen des schweren Überfalls bereits im Gefängnis – bis zum 12. Oktober als Untersuchungshäftling. Erst ab 13. Oktober sollte er als Haftgefangener in einen anderen Gebäudekomplex untergebracht werden.

11. Oktober 1987: Es kommt zu spektakulären Szenen: Hugo Lacour flüchtet aus dem Saarbrücker Gefängnis. Laut Polizei klaute er den Schlüssel beim Gottesdienst von dem Pfarrer.

15. Oktober 1987: Die Freiheit Lacours ist nicht von Dauer. Wenige Tage nach seiner Flucht wird er in einer Bar in Metz gefasst. Er kommt in Frankreich in Haft. Zu einer Auslieferung kommt es nicht.

Frühjahr 1988: Lacour sitzt nach wie vor in Metz in Haft. Die Verhandlungen zwischen französischen und deutschen Justizbehörden sind langwierig.

August 1988: Die bereits ausgesprochenen Strafen gegen Lacour sowie die Ermittlungen wegen Mordes werden von der französischen Justiz nicht übernommen. Die französischen Behörden wollen selbst ermitteln.

September 1988: Lacour wird wegen Raubes in Frankreich zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Auch wegen weiter Straftaten – in der Saarbrücker Zeitung vom 16. September 1988 heißt es „kleine Betrügereien bei Glücksspielen und ähnliches“ – muss er drei Jahre in Haft. Insgesamt geht es also um eine Freiheitsstrafe von neun Jahren.

März 1990: Die französische Justiz erhebt keine Mordanklage gegen Hugo Lacour. Die Beweislage sei nicht ausreichend und überzeugend, hieß es.

Wie es mit Hugo Lacour weitergeht, erfahren Sie in der kommenden Folge des Podcasts „Tatort Saarland“ am 23. März.Sie können ihn kostenlos auf saarbruecker-zeitung.de anhören. Außerdem finden Sie ihn auch bei diesen Streamingdiensten: Spotify, Apple, Deezer, Google und Amazon – am besten direkt abonnieren und keine Folge mehr verpassen.

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