Pläne für Übernahme sind geplatzt

Breitfurt. Rollläden geschlossen, kein Auto auf dem Parkplatz des 30 000 Quadratmeter großen Betriebsgeländes, Tristesse hat sich rund um die Baston Extrusionstechnik breit gemacht. "Die GmbH aus Breitfurt wird geschlossen", so der Insolvenzverwalter, der Völklinger Rechtsanwalt Michael J.W. Blank

Breitfurt. Rollläden geschlossen, kein Auto auf dem Parkplatz des 30 000 Quadratmeter großen Betriebsgeländes, Tristesse hat sich rund um die Baston Extrusionstechnik breit gemacht. "Die GmbH aus Breitfurt wird geschlossen", so der Insolvenzverwalter, der Völklinger Rechtsanwalt Michael J.W. Blank. Er hatte auch schon das Insolvenzverfahren der Halberg Guss Saarbrücken (1300 Mitarbeiter) betreut. Vom endgültigen Firmenaus wurden die zuletzt noch 46 Beschäftigten auf einer Betriebsversammlung informiert.

Die Arbeit der Firma

Baston Extrusionstechnik fertigte Anlagen, mit denen aus zähflüssigen Thermoplasten Profile insbesondere für den Fensterbau, hergestellt wurden. Die Masse wurde durch Schablonen gepresst, die die Form der Profile vorgaben. Probleme hatte das1965 in einer Webenheimer Scheune gegründete Unternehmen, das nach seinem Umzug nach Breitfurt (1968) bis zu 150 Beschäftigte zählte, bereits seit 2009.

Nachdem die Novembergehälter nicht gezahlt werden konnten, keine weiteren Kredite gewährt wurden, folgte am 12. Dezember der Insolvenzantrag. Es begann die fieberhafte Suche nach Übernahmefirmen. Ein halbes Dutzend Investoren hätten sich interessiert gezeigt, so Blank. Betriebsrat, Vertreter der Gewerkschaft IG Metall und Insolvenzverwalter waren bis Mitte Februar davon überzeugt, noch eine Auffanglösung zu finden. "Mit einem strategischen Investor sei man im Grunde einig gewesen; der Asset Deal (Anmerkung: Unterart des Unternehmenskaufs) sei dann zum Schluss aber an den überzogenen und mit teils deutschem Recht nicht zu vereinbarenden Forderungen des Investors gescheitert".

Ralf Reinstädtler, Zweiter Bevollmächtigter der saarpfälzischen IG Metall, der dem Insolvenzverwalter einen "guten Job" bescheinigte, ergänzte, dass man von Beginn an unter großem Zeitdruck gestanden habe. Viele Kunden hätten die Auftragsvergabe von einem stabilen Konzept eines Übernehmers abhängig gemacht. Von Tag zu Tag sei die Lage schwieriger geworden, habe man doch gewusst, dass mögliche Investoren eine nicht unerhebliche Anschubfinanzierung hätten stemmen müssen. Die Belegschaft, zu der auch viele hochqualifizierte Facharbeiter gehören, habe kräftig mitgeholfen, die verfahrene Situation zu meistern. Reinstädtler, der sowohl als Sachverständiger für den Betriebsrat als auch in seiner Rolle als Tarifvertragspartei bei den Investorgesprächen mit am Tisch saß, lobte die Unterstützung aller. Bis zuletzt seien alle Beteiligte guter Dinge gewesen, dass eine Lösung zum weiteren Bestand der Firma gefunden werden könne. Doch mit der Masseunzulänglichkeitsanzeige war auch diese Hoffnung dahin.

Am 1. Februar wurde die Insolvenz dann eröffnet. Danach waren nur noch wenige Beschäftigte als "Ausproduktionsmannschaft" beschäftigt, um Aufträge abzuarbeiten. Betriebsrat und Insolvenzverwalter schlossen am 17. Februar einen Interessenausgleich und Sozialplan ab. Schlusspunkt war dann die Mitarbeiter-Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Die Mitarbeiter, zumeist aus dem Bliesgau, sieben aus Breitfurt, zeigten sich enttäuscht darüber, dass sich weder von Orts- noch Stadtratsmitglieder für den Erhalt eingesetzt hätten. Blieskastels Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener zeigte sich auf SZ-Anfrage überrascht von der Schließung des Unternehmens. "Ich hatte zwar gewusst, dass es Schwierigkeiten gab, doch dass es so schlecht steht, war mir nicht bekannt. Es ist ein herber Schlag für unsere Region".

Stichwort

Firmeninsolvenzverfahren: Es wird bei einem insolventen Unternehmen entweder auf Eigenantrag des Unternehmens oder auf Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Der Richter prüft im Einleitungsverfahren beispielsweise durch die Einsetzung eines Sachverständigen oder eines vorläufigen Insolvenzverwalters, ob der Antrag zulässig und begründet ist. Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Sind die Verfahrenskosten nicht von der bereits vorhandenen oder zu erwartenden Masse gedeckt, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen. Für den Gläubiger besteht die Möglichkeit, einen die Kosten des Verfahrens deckenden Vorschuss zu leisten. Liegen die Voraussetzungen vor, wird das Verfahren durch den Richter eröffnet.

Der Richter ernennt in seinem Beschluss den Insolvenzverwalter. Im Hauptverfahren ist ab der Eröffnung der Rechtspfleger zuständig. Er überwacht, dass die Verfahrensvorschriften durch den Insolvenzverwalter eingehalten werden. Der Insolvenzverwalter verwertet die vorhandenen Vermögenswerte (so genannte Masse) des Schuldners und prüft die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen der Gläubiger auf ihre Rechtmäßigkeit. Eine vorhandene Masse wird zunächst für die Deckung der Verfahrenskosten verwendet. Übrige Masse wird anteilig an die Gläubiger verteilt. Anschließend wird das Hauptverfahren durch Beschluss aufgehoben. (Quelle: Homepage des Amtsgerichts Saarbrücken) ott

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