Personalräte haben künftig mehr Rechte

Saarbrücken. Die Saar-Regierung hat in einem Rechtsstreit um die Mitbestimmungsrechte der Personalräte bei der Entlohnung neu eingestellter Landesdiener den Kürzeren gezogen

 Mitunter dauert es einige Zeit, bis sich Urteile des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts herumgesprochen haben. Foto: dpa

Mitunter dauert es einige Zeit, bis sich Urteile des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts herumgesprochen haben. Foto: dpa

Saarbrücken. Die Saar-Regierung hat in einem Rechtsstreit um die Mitbestimmungsrechte der Personalräte bei der Entlohnung neu eingestellter Landesdiener den Kürzeren gezogen. Nach einem bisher weitgehend unbekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom August vorigen Jahres, das einen Rechtsstreit zwischen dem Land Niedersachsen und einem dortigen Lehrer-Personalrat betraf, muss der Arbeitgeber den Personalräten bei der Eingruppierung von Angestellten in so genannte Erfahrungsstufen ein volles Mitbestimmungsrecht einräumen. Bisher hatte die Saar-Regierung den Personalräten dieses Recht nur in Bezug auf die Eingruppierung in Entgeltgruppen, nicht aber hinsichtlich der Einordnung in Erfahrungsstufen eingeräumt, die von Stufe 1 bis Stufe 5 reichen.

Der von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) dominierte Hauptpersonalrat Gesamtschulen im Saarland hatte bisher schon moniert, dass bei dieser Stufenzuordnung die Gefahr einer willkürlichen Einstufung oder einer Diskriminierung von Einzelpersonen bestehe, wenn die Personalräte nicht mitbestimmen könnten. Der Einkommensunterschied zwischen den Erfahrungsstufen 1 und 5 könne im Lehrerbereich bei bis zu 1000 Euro liegen, sagte GEW-Chef Klaus Kessler der SZ. Daher hatte der Hauptpersonalrat Ende Dezember 2007 vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes auf volle Mitbestimmung geklagt.

Zwar hatte dieses Gericht der Arbeitgeberseite zunächst Recht gegeben. Das inzwischen vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes anhängige Verfahren hat sich aber nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil zugunsten des Personalrats erledigt. Die Saar-Regierung geht nun von einem vollen Mitbestimmungsrecht der Personalräte für die Einstufung aller neu einzustellenden tarifgebundenen Angestellten im Landesbereich aus, wie sie auf SZ-Anfrage mitteilte. GEW-Chef Klaus Kessler hielt der Regierung vor, das Urteil "nicht zügig und offensiv umzusetzen". Die Personalräte seien darüber bisher nicht informiert worden. Nötig wäre es, alle Personalräte im gesamten Landesbereich an einen Tisch zu holen und sie über ihr Mitbestimmungsrecht zu informieren.

Kessler forderte die Landesregierung auf, die "Durchführungshinweise", die sie der Verwaltung für die Eingruppierung neu einzustellender Angestellter an die Hand gegeben hat, im Lichte des Urteils zu korrigieren, weil in diesen Hinweisen das Mitbestimmungsrecht bei den Erfahrungsstufen verneint wird. Die Landesregierung teilte auf Anfrage mit, dass sie dies nicht für nötig hält, weil die Verwaltung auch so über die neue Rechtslage informiert sei.

Meinung

Verspätung mit Folgen?

Von SZ-Redakteur

Norbert Freund

Es ist schon bemerkenswert. Da gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2008 zu Mitbestimmungsrechten der Personalräte. Und wenn die Saarbrücker Zeitung im Januar 2009 nachfragt, ob sich die Landesregierung nunmehr bemüßigt sieht, das Urteil umzusetzen, benötigt diese zwei Wochen, um unsere Anfrage zu beantworten. Offenbar hatte man es erst recht nicht eilig, die Personalräte über deren neuen Rechte in Kenntnis zu setzen.

Damit stellt sich die spannende Frage, ob nicht so mancher Arbeitnehmer, der seit dem Urteil vom Land neu eingestellt wurde, heute mehr Geld bekäme, wenn die Personalräte ihre Kontrollfunktion in vollem Umfang ausgeübt hätten. Und ob daher nicht jetzt eine rechtliche Überprüfung aller seither festgelegten Bezüge angesagt ist.

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