Perl zu klein für Liebesdienste

Besch. Vor Tagen schon haben die Damen die Segel gestrichen. "Perl Privat ist leider geschlossen", verkünden jetzt Vera, Pamela und Nella auf ihrer Webseite, auf der sie noch bis Ende vergangener Woche "den kürzesten Weg zum Glück" versprochen hatten

Besch. Vor Tagen schon haben die Damen die Segel gestrichen. "Perl Privat ist leider geschlossen", verkünden jetzt Vera, Pamela und Nella auf ihrer Webseite, auf der sie noch bis Ende vergangener Woche "den kürzesten Weg zum Glück" versprochen hatten. Eine Ausweichmöglichkeit haben sie allerdings zur Hand: ihre "Freundinnen" in Trier - ebenso charmant wie sie, unter einer Adresse ebenso dezent wie die in der Bescher Moselaue 6 (wir berichteten). Noch zeugt das Ambiente im Industriegebiet an der Obermosel von jener Entspannung, die die Ladys versicherten. Doch auch das soll bald der Vergangenheit angehören. Mieter Peter Doenhardt will so schnell wie möglich alles ausräumen, wie er gegenüber der SZ sagt. Denn er hat die Nase gestrichen voll "von der Doppelmoral", die nach seiner Ansicht in Perl herrscht. Dabei habe sich im Bescher Industriegebiet alles so gut angelassen: Die Damen buchten bei Doenhardt ihr Appartement mit allen Schikanen und empfingen ihre Gäste. Doenhardt sorgte für die Ausstattung mit allen Details, die so genannten Terminfrauen für den Rest des Schützenfestes. "Wir haben lange mit einer Maklerin nach einem geeigneten Objekt gesucht - einem idealen Ort, wo niemand gestört wird und der zugleich diskret ist."In der oberen Etage in dem Gebäude, in dem ein Handwerksbetrieb angesiedelt ist, wähnte er sich am Ziel seiner Wünsche. Sein Pech: Die Hausbesitzerin ist die Frau des SPD-Gemeindeverbands-chefs Alexander Schirrah, der zudem im Gemeinderat sitzt. Natürlich blieb die neue Adresse nicht geheim - sehr zum Unmut von Perls CDU-Fraktionschef Ernst-Rudolf Ollinger. Er witterte sogleich einen Verstoß gegen geltendes Recht. "Jedem Gemeinderatsmitglied ist bekannt, dass die Eröffnung eines solchen 'gewerblichen Unternehmens' ohne eine entsprechende Nutzungsänderungsgenehmigung nicht möglich ist", sagt er. Und die muss - sagt Ollinger - von der Unteren Bauaufsicht (UBA) genehmigt werden. "Erst nach einer Genehmigung könne ein solcher Betrieb seine Tätigkeit aufnehmen." Doenhardt kann die Aufregung nicht verstehen. "Wir haben nichts Illegales gemacht. Alles ist nach Gesetz und Ordnung gelaufen" - einschließlich der Registrierung beim Finanzamt. Zunächst sollten zwei Appartements zur Verfügung stehen, ab November drei", berichtet er.

Das steht in dem Bauvorbescheid "zur

Einrichtung eines bordellartigen Gewerbes", die Doenhardts Rechtsanwalt der UBA geschickt hat - datiert auf den 26. September. Den Eingang des Schreibens hat die Behörde bei der Kreisverwaltung auf SZ-Anfrage bestätigt. "Unter der Prämisse, dass das Vorhaben noch nicht ausgeführt ist, handelt es sich bei dieser Sache um ein Freistellungsverfahren. In diesem Fall sind nicht wir zuständig, sondern es ist Sache der Gemeinde", sagt Thomas Hammerschmitt von der Behörde. Um die Erlaubnis für die Nutzungsänderung zu erhalten, seien die gleichen Unterlagen einzureichen wie bei einem Bauantrag. Das letzte Wort hat in dem Fall nach Auskunft von Hammerschmitt der Bauausschuss oder der Gemeinderat.

Doenhardts Fehler Nummer eins: Er hat die Damen zu früh ins Feld geschickt - vor der Entscheidung des Rates. Hätten er und die Damen nicht vorzeitig die Segel gestrichen, wäre laut Hammerschmitt die UBA eingeschritten und hätte den weiteren Betrieb untersagt. Bis die Bauvoranfrage genehmigt gewesen wäre, wäre Schicht im Schacht gewesen.

Fehler Nummer zwei: Ein Blick ins saarländische Landesrecht hätte dem Mann aus Trier auch viel Ärger erspart. "Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands wird für das ganze Gebiet von Gemeinden bis zu 35 000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen", zitiert Edwin Ollinger, Leiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Perl, aus der Verordnung über das Verbot der Prostitution. Auf diese Zahl kommt die Gemeinde an der Obermosel nicht mal annähernd mit ihren knapp 8000 Bürgern. Familie Schirrah hat Doenhardt mittlerweile gekündigt - per Einschreiben, datiert auf den 10. Oktober. Eine Kündigungsfrist bis zum 31. Januar haben sie ihm zugebilligt. Bis dahin muss er keinen Mietzins zahlen. Voraussetzung: Er stellt bis zu diesem Zeitpunkt seine Tätigkeiten ein - eine Forderung, die Doenhardt längst erfüllt hat.

"Das Gesetz über die Prostitution ist zum um Schutz der Jugend."

Edwin Ollinger vom Ordnungsamt

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