Verstoß gegen das Parteiengesetz Parteien müssen Strafzahlungen leisten

Saarbrücken · Grüne, CDU, SPD und FDP im Saarland müssen Strafzahlungen wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz leisten. Das berichtet der SR. Wie Grünen-Landeschefin Tina Schöpfer gegenüber der SZ bestätigte, müssen die Grünen knapp 120 000 Euro zahlen.

Die Landtagsfraktion habe 2009 eine Broschüre herausgebracht, die gegen die Zurückhaltungspflicht vor Wahlen verstoßen haben soll. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte dies als Verstoß gegen das Parteiengesetz gewertet. Die SPD soll laut SR etwa 40 000 Euro, die CDU 20 000 und die FDP 2000 Euro zahlen. Die jeweiligen Verfahren befänden sich in der Anhörung, berichtet der SR.

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