Parkplatz-Ärger am Eden-Kino

Homburg. Eine Überraschung erlebten all diejenigen, die am Freitag ihr Auto auf der Fläche am Homburger Eden-Kino abstellen wollten oder hier bereits geparkt hatten. Um die Mittagszeit nämlich machten städtische Mitarbeiter hier die Einfahrt zu, montierten eine feste Leitplanke

 Ärger mit dem Parken gab es am Freitag am Parkplatz beim Eden-Kino in Homburg. Städtische Mitarbeiter montierten eine Schranke, den Autofahrern wurde per Zettel hinter der Windschutzscheibe mitgeteilt, an wen sie sich wenden können. Fotos: Redaktion

Ärger mit dem Parken gab es am Freitag am Parkplatz beim Eden-Kino in Homburg. Städtische Mitarbeiter montierten eine Schranke, den Autofahrern wurde per Zettel hinter der Windschutzscheibe mitgeteilt, an wen sie sich wenden können. Fotos: Redaktion

Homburg. Eine Überraschung erlebten all diejenigen, die am Freitag ihr Auto auf der Fläche am Homburger Eden-Kino abstellen wollten oder hier bereits geparkt hatten. Um die Mittagszeit nämlich machten städtische Mitarbeiter hier die Einfahrt zu, montierten eine feste Leitplanke. Wer mit seinem Wagen wieder hinausfahren wollte, der fand einen Handzettel vor, mit dem Hinweis, an wen man sich wenden könne. Und wer dazu ansetzte, auf den Platz einzubiegen, der kam nicht weiter. Das sorgte bei einigen Homburgern für Ärger und für Unverständnis. Dahinter steckt eine Grundstücks-Verkaufsangelegenheit, ein gekündigter Mietvertrag - und die Geschichte hatte schon früher begonnen.Bereits am Dienstag war der Platz abgesperrt gewesen. Diese Sperre wurde aber wieder abmontiert, Autofahrer stellten in den nächsten Tagen hier wieder ihre Wagen ab.

Zur Erklärung hieß es von der Stadt: Homburg habe die Fläche bislang gepachtet, den Vertrag aber gekündigt. Man strebe an, das gesamte Gelände zu kaufen. Dies gehöre allerdings mehreren Eigentümern, 50 Prozent habe man bereits erworben über die stadteigene Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH (HPS). Am Freitag kam dann folgender Widerruf: Die Stadtverwaltung, beziehungsweise Jürgen Kruthoff als Pressesprecher, widerrufe die ursprüngliche Aussage, dass das Parken auf dem Parkplatz am Kino erlaubt sei. Das Parken auf der Fläche an der Zweibrücker Straße 17 sei nicht erlaubt, sondern ohne ausdrückliche Erlaubnis der Grundstückseigentümer nicht zulässig. Und zur Erklärung war angefügt: "Da wir als Stadt nicht die ausschließlichen Grundstückseigentümer sind, können wir das Parken nicht erlauben. Vielmehr sind wir darüber hinaus gerichtlich - per einstweiliger Verfügung - dazu verpflichtet worden, die Schranke an der Einfahrt zum Parkplatz wieder aufzustellen." Die Ausfahrt der dort derzeit parkenden Fahrzeuge werde "der Antragsteller der einstweiligen Verfügung - so wurde es uns versichert - gewährleisten". Ausfahren konnten die Autofahrer tatsächlich, und zwar über einen Weg am hinteren Teil des Platzes, der dafür eigens geöffnet worden war. Ihren Frust ließen sie vor Ort sowohl an den städtischen Mitarbeitern aus als auch in der Anwaltskanzlei, deren Nummer auf den Zetteln an den Windschutzscheiben angegeben war.

Die einstweilige Verfügung sei der Stadt bereits am Donnerstag gegen 15 Uhr zugestellt worden, sagte Anwalt Hans-Jürgen Gebhardt, der die Erbengemeinschaft Jakob vertritt, die im Besitz der anderen 50 Prozent der Fläche ist. "Die Stadt hätte heute Morgen verhindern können, dass jemand auf den Platz fährt", unterstrich er. Bereits die erste Absperrung, die wieder abmontiert worden sei, habe die Erbengemeinschaft angebracht. Es sei zudem angekündigt gewesen, dass hier nicht mehr geparkt werden kann und die Zufahrt abgesperrt werde. Der Platz in seinem derzeitigen Zustand könne nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn jemand hier Schaden erleide, dann hafte der Eigentümer. Die Grundstückseigentümer könnten nur gemeinsam über die Fläche verfügen. Es sei nämlich so, dass nicht jeder einen bestimmten Teil besitze, der Anteil vielmehr ideell sei. Die Rechtslage sei insgesamt eindeutig.

Die Eigentümer seien durchaus bereit, ihre Hälfte an die Stadt zu verkaufen, allerdings nur zu Preisen, die auch direkt in der Umgebung bezahlt worden sind, so Gebhardt weiter. Das Angebot der Stadt liege darunter. Die Fläche könne zudem an die Stadt vermietet werden.

Homburgs Oberbürgermeister Karlheinz Schöner betonte, dass es hier um einen Parkplatz gehe, an den sich die Bürger seit vielen Jahren gewöhnt hätten. Die Stadt habe hier vorher jährlich rund 30 000 Euro Miete gezahlt. "Wir haben schon lange angezeigt, dass wir kaufen und Entwicklung machen wollen." Bei den angebotenen Kaufpreisen "halten wir uns streng an die Richtwerte des Gutachterausschusses des Saarpfalz-Kreises". Man habe ja auch 50 Prozent der Fläche erwerben können. Die Stadt wolle den Parkplatz offen lassen, das werde aber im Moment durch eine gerichtliche Verfügung der anderen Eigentümer verwehrt.

Wer sein Auto in Homburg abstellen möchte, der muss sich also im Moment andere Parkplätze suchen.

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