Palaver über alle Hecken hinweg

Dudweiler. Schon Friedrich Schiller wusste: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt

Dudweiler. Schon Friedrich Schiller wusste: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." Streitigkeiten zwischen Nachbarn beschäftigen Jahr ein Jahr aus die Gerichte: Darf der Nachbar im Sommer grillen und wie oft? Welche Lärmbelästigungen und Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück muss ich hinnehmen und welche nicht? Welche Abstände müssen Bäume, Pflanzen und Sträucher zum Nachbargrundstück einhalten? Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn zu einem Bauvorhaben? Was ist mit überhängenden Ästen und Laubfall vom Nachbargrundstück? Wer trägt die Kosten für die Festlegung der Grundstücksgrenze? Muss ich Beleidigungen und Provokationen von Nachbarn hinnehmen, oder was kann ich dagegen tun? Darf ich zum Schutz meines Grundstücks eine Überwachungskamera installieren, und was muss ich beachten? Was ist bei einem Überbau zu beachten? Muss er entfernt werden oder bekomme ich eine Überbaurente? Solche und andere Fragen rund ums Nachbarschaftsrecht wird Rechtsanwalt Daniel Jung im Rahmen der VHS-Reihe "Recht und Soziales" am kommenden Donnerstag, 20. Mai, von 19 bis 20.30 Uhr im Bürgerhaus Dudweiler beantworten. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung jedoch erforderlich. redMehr Infos und Anmeldung bei der VHS Dudweiler unter Telefon (0 68 97) 76 58 66 oder Tel. (0681) 506-43 43/44.

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