OVG: Alle Belange genügend berücksichtigt

Brotdorf/Saarlouis · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat den Normenkontrollantrag einer Anwohnerin gegen den Bebauungsplan für den Rewe-Markt in Brotdorf zurückgewiesen. Dies teilte die Stadt Merzig gestern mit.

 Reger Andrang zur Rewe-Eröffnung in Brotdorf. Foto: Rolf Ruppenthal

Reger Andrang zur Rewe-Eröffnung in Brotdorf. Foto: Rolf Ruppenthal

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Die Antragstellerin hatte unter anderem beanstandet, dass die Planung in unzulässiger Weise im beschleunigten Verfahren durchgeführt worden sei und die Umweltauswirkungen nicht ausreichend ermittelt worden seien. Auch seien die Lärmemissionen und die Auswirkungen für den Verkehr nicht genügend ermittelt. Das OVG ist diesen Einwendungen nicht gefolgt und hat in einem 73-seitigen Urteil die Wirksamkeit des Bebauungsplans festgestellt, heißt es von Seiten der Stadt. Das Gericht führte in seiner Begründung demnach aus, dass weder Bedenken gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans in verfahrensrechtlicher Hinsicht bestünden noch gegen bundesrechtliche Vorschriften für das Planaufstellungsverfahren verstoßen worden sei. Insbesondere stehe mit den vorgelegten Verkehrs- und Lärmgutachten sowie dem Gutachten zur Umweltverträglichkeit fest, dass der Bebauungsplan alle Belange ausreichend berücksichtige.

"Das Gericht hat die Rechtsauffassung der Kreisstadt Merzig in allen Punkten bestätigt", erklärte Oberbürgermeister Alfons Lauer. Zudem habe das OVG "eine sachgerechte Abwägung der widerstreitenden Interessen attestiert", befand der Verwaltungschef weiter. Gegen das Urteil kann die Anwohnerin noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

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